Take5 | Erben und Nachlassplanung - Ulrich Herfurth

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Das deutsche Erbrecht bestimmt eine gesetzliche Erbfolge unter Verwandten und Ehepartnern, die der Erblasser jedoch durch eine letztwillige Verfügung anders gestalten kann. Allerdings muss er dabei beachten, dass ein bestimmter Kreis der gesetzlichen Erben mindestens Vermögen in Höhe der halben Erbquote bekommen muss, den Pflichtteil. Oft bestehen falsche Vorstellungen, wer im weiteren Familienkreis Erbe und wer Pflichtteilsberechtigter ist. Bei der Nachlassplanung muss der Erblasser nun entscheiden, wer als Nachfolger erwünscht und wer jedenfalls unerwünscht ist und ausgeschlossen werden muss. Schwierige Verhältnisse entstehen oft in Erbengemeinschaften, bei Vererbung an Minderjährige oder wenn eine Erbenhaftung droht.

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Herfurth & Partner bietet Empfehlungen zur Trennung von Betriebs- und Familienvermögen und der persönlichen Risiko- und Altersvorsorge des Unternehmers. Besondere Bedeutung kommt dem Generationswechsel zu: Regelung der Führungsnachfolge, Regelung der Inhabernachfolge nach Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht, Steuerrecht, Unternehmenssicherung und Familienversorgung über den Tod hinaus. Mit unserem LifeBook Konzept geben wir Unternehmern ein Instrument in die Hand, das alle wichtigen Aufgaben zusammenfasst: Nachfolgeziele, Vermögensplan, Vollmachten, letztwillige Verfügungen, persönliche Verfügungen zu Vorsorge und Betreuung, Patientenverfügung und Notfallplan.

Kontakt:
Ulrich Herfurth, Rechtsanwalt
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