Die mdl. Prüfung im 1. Staatsexamen (1) – Das Prüfungsgespräch (Juristische Examens-Tipps)

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In der Reihe "Juristische Examens-Tipps" erklärt Dr. Volker Steffahn das Prüfungsgespräch im Rahmen der mündlichen Prüfung des 1. Staatsexamens.
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Die mündliche Prüfung, bzw. deren Gewichtung ist ein schlechter Witz. Die Bewertung aus insgesamt dreißig Stunden Klausurbearbeitung kann nach dem Gesamtbild der drei Prüfer aus 20-Minuten Redezeit über den Haufen geworfen werden. Ich kenne viele Möchtegern-Savignys, die in der Mündlichen von 6 Punkten auf 9 Punkte hochgeprüft wurden und das alleine auf ihre herausragenden rhetorischen Fähigkeiten zurückführen. Welch extremer Zufall, dass die "rhetorisch begabten" Studenten immer wieder bei den gleichen Prüfern sitzen, die im Durchschnitt 14 Punkte vergeben.
Andere Prüfer erklären, nur im absoluten Ausnahmefall überhaupt eine bessere, als die in der schriftlichen Prüfung erzielte Note zu vergeben. Hier werden Leute mit 9 Punkten aus dem Schriftlichen noch aus dem Prädikat heraus geprüft. Dass am Ende des Studiums der *Rechts*wissenschaft eine derartig willkürliche und ungleiche Prüfung steht, ist blanker Hohn.

fkh
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3:00 Klar, ein Studium das junge Menschen zum Psychologen treibt. Vielleicht sollte man sich mal überlegen ob das eigentlich so sein muss?

danielr.
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Klar ist sicher auch, dass es Menschen gibt, die gehen in solche Situationen, ohne diese vorher zu simulieren. Klar ist aber auch, dass das Simulieren grundsätzlich eine hilfreiche Methode ist. Die Simulation sollte aber nicht als solche betrachtet werden, sondern so, als ob es wirkliche eine Prüfung ist. Oft neigen Menschen dazu, simulierte Szenarien etwas zu locker zu nehmen.

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Es gibt auch Examenskandidatinnen... 🤓 Schade!

seabiscuit