TI-Konnektor: Musterklage wird jetzt eingereicht

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Unsere Musterklage betrifft zunächst die Frage der vollständigen Erstattung der Kosten des Konnektors. Es wird mindestens ein Arzt aus Baden-Württemberg als Musterkläger auftreten. Dieser wird zunächst gegen den Honorarbescheid mit der dort ausgewiesenen Kostenerstattung der KV Baden-Württemberg für das 3. Quartal 2018, die den Ärzten noch im Januar zugeht, Widerspruch einlegen.

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Andrea Voßhoff, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, fordert von den TI-Betreibern nun eine Datenschutzfolgeabschätzung für die TI.
Diese ist bisher leider nicht erfolgt!!

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