Erbrecht - So funktioniert es.

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In diesem Video zum Thema Erbrecht, Testament und Vorsorge erklären wir, wie das deutsche Erbrecht funktioniert.

Grundsätzlich ist die Erfolge durch das Gesetz geregelt. Die Regelungen befinden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. In den Paragraphen 1924-1936 BGB ist geregelt, wer aus der Familie wann und wieviel erbt. Wie üblich sind die juristischen Regelungen nicht einfach zu verstehen. Eine juristische Beratung kann daher sinnvoll sein.

Hier aber mal ein einfaches Beispiel. Bei Ehegatten, die zwei Kinder haben, erbt der Ehegatte, die Hälfte, also 50 % und die Kinder die zweite Hälfte, somit jedes Kind 25 %. Wenn Sie die Erfolge so möchten, müssen Sie gar nichts tun.

Oft wollen Ehepartner aber eine andere Regelung haben. Zunächst soll der Überlebende Ehegatte alles erben, und die Kinder erst einmal nichts. Erst wenn beide Ehepartner verstorben sind, sollen die Kinder erben. In unserem Fall teilen sich die beiden Kinder den Nachlass. Um eine solche Regelung zu treffen, müssen Sie ein Testament errichten. Hierfür gibt es drei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit: Sie errichten ein handschriftliches Testament. In einem solchen Testament können die Ehegatten sich zum Beispiel gegenseitig als Erben einsetzen, die weitere Erbfolge festlegen und weitere Regelungen treffen. Wichtig ist, dass das Testament vollständig mit der Hand geschrieben wird. Es reicht nicht, einen ausgedruckten Text nur zu unterschreiben. Der Vorteil hierbei ist, dass keine Kosten entstehen. Der Nachteil besteht darin, dass keine juristische Beratung erfolgt. Da auch beim Testament gesetzliche Regelungen zu beachten sind, kann viel falsch gemacht werden. Die zweite Möglichkeit: Sie können bei einem Notar ein notarielles Testament errichten lassen. Der Notar sorgt dafür, dass keine Formfehler gemacht werden und das Testament wirksam ist. Der Nachteil besteht darin, dass Kosten nach der Höhe des Nachlaßwertes entstehen. Die dritte Möglichkeit: Sie lassen sich anwaltlich beraten. In dem Beratungsgespräch wird ausführlich Ihre persönliche Situation besprochen und es werden die juristischen Möglichkeiten aufgezeigt. Es ist auch möglich, ein gemeinsames Gespräch mit Ihren Kindern oder anderen Erben zu führen. Dadurch kann die bestmögliche Lösung gefunden werden. In der ausführlichen Beratung liegt der größte Vorteil bei der Beauftragung eines Anwalts. Richtig ist, dass auch beim Anwalt Kosten entstehen. Hierüber kann jedoch eine Vereinbarung getroffen werden.

Anstelle eines Testaments kann auch ein Erbvertrag abgeschlossen werden. Im Gegensatz zum Testament verpflichten sich bei einem Erbvertrag auch die zukünftigen Erben. Späterer Streit kann so vermieden werden.

Das Testament sollte sorgfältig verwahrt werden. Dazu kann es auch beim Amtsgericht hinterlegt werden.

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