Behörde baut Hauseinfahrt zu – Drei Pfosten. Zwei Streithähne. Eine Einfahrt

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Böses Erwachen für Wolfang und seine Familie in Remels (Ostfriesland). Ohne jegliche Ankündigung setzt ihm das Straßenbauamt eines Morgens drei Leitpfosten vor die Einfahrt. Fast 100 Jahre lang wurde die ungepflasterte Zufahrt von Treckern genutzt. Da war der Weg eine Zufahrt zu einem Acker. 2015 hat Wolfang Blank dort ein Haus gebaut und jetzt darf er die Zufahrt nicht mehr nutzen. Zugepollert!

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Hier liegt ganz einfach eine Zweckentfremdung der Leitpfähle vor: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist (vgl. § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO).

Die Anlage 4 zur STVO sagt eindeutig:
11 Zeichen 620
Zeichen 620 Leitpfosten (links) (rechts) (BGBl. I 2013 S. 427)


Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an
den Straßenseiten Leitpfosten in der Regel im Abstand von
50 m und in Kurven verdichtet stehen. Leitpfosten sind lt. STVO eine „Einrichtung zur Kennzeichnung des Straßenverlaufs“.


Es handelt sich nicht um Absperrpfosten. Hier handelt die Behörde eindeutig unrechtmäßig gegen die STVO, wirft aber der Familie unrechtmäßiges Handeln vor!

mikehauser
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Finde ich gut, dass jemand über den Unsinn den die Behörden so treiben informiert, damit den Betroffenen eine Stimme gegeben wird.

grendo
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Der Bürgermeister hatte kein Argument dazu warum die Auffahrt wieder weg soll.

Chris-ndgh
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Mit dem Trecker die Pinguine kapputt fahren, mit dem Trecker darf er ja durch, .... Man man man, willkommen in Deutschland 😂

wiebkevondenweiden
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Meine Familie kommt aus dem Kreis... Vielen Dank, dass Sie, verehrte Herren, mir zeigen wo ich mit meiner Familie auf keinen Fall hin ziehen wat nen dum tüch....

christianbischoff
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Da sieht man deutlich, was für abartige Leute im Amt sind😡

jochenstingel
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Hat denn etwa die Straßenmeisterei einfach das Privatgrundstück betreten und baulich verändert? Ohhhh da freut sich jeder Anwalt.

HumanChaos
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Bau die Einfahrt zurück und nutze sie doch trotzdem einfach weiter😂😂Fahr einfach über den Grünstreifen. Fährt sich mit der Zeit fest, kann dir keiner verbieten

hanomagfan
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Ganz dummer Fall.
Ich würde hier aber wieder einmal beiden Parteien die Schuld geben.
1) Dem Amt, da man sicherlich einen anderen Weg finden könnte, um die bestehende "Behelfseinfahrt" des Landwirtschaftsbetriebes umzuwidmen.
2) Dem Bauherren. Warum? Ganz einfach: Hier wurde ein bestehender Landwirtschaftsbetrieb teilweise in Bauland umgewandelt (siehe die Luftaufnahme mit der neuen Einfahrt). Der Landwirtschaftsbetrieb hatte bestimmt Sonderregelungen bezüglich der Einfahrten, da die längeren Züge (Traktor + zwei Anhänger) nicht auf dem Grundstück gedreht werden konnten (Behelfseinfahrt). Diese Sonderregelungen sind aber nicht 1 zu 1 für Bauland zu übernehmen. Die Baufirma und auch der Bauherr hätten sich beim Bauamt informieren müssen und ich glaube auch, dass das Bauamt die Einfahrt so nicht genehmigt hat und die Einfahrt zum (kompletten) Grundstück die ist, zu der jetzt der neue Pflasterweg führt! Oder um es besser auszudrücken, das Grundstück und damit das neue Haus, haben keine separate Einfahrt, da es ein Teil es ursprünglichen Landwirtschaftsbetriebes ist (Gartenbebauung oder Ähnliches), und müsste somit die (Haupt-)Einfahrt zu dem Betrieb nutzen. Bei Niederlegung des Landwirtschaftsbetriebes erlosch damit wohl auch die Genehmigung für die Sonderzufahrt!
Alles extrem dumm gelaufen, aber auch ziemlich naiv vom Bauherren, ich pflastere mal eben die Behelfseinfahrt und nutze sie anstatt die zu meinem Grundstück gehörige! Kann ihn aber auch verstehen, warum 20000 € investieren, wenn die Einfahrt vor der Tür ist!
Ich würde gerne mal eine Aufnahme von der ursprünglichen Einfahrt sehen, ob diese eine gepflasterte oder geteerte war oder nur eine mit Schotter aufgefüllte für Landwirtschaftsmaschinen!

Wenn man einen alten Landwirtschaftsbetrieb kauft bzw. auf diesen baut, muss man extrem aufpassen, denn es gibt für die Landwirtschaft viele Sonderregelungen, die nicht beibehalten bzw. übernommen werden können, wenn die Landwirtschaft eingestellt oder das Grundstück umgewidmet wird!
Ist ein extremer Paragraphen Wirrwarr!

markusb.
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In den Baubescheid reinschauen, wo eine Zufahrt genehmigt wurde. Jedes Haus MUSS schließlich eine Zufahrt haben: Ohne Zufahrt keine Baugenehmigung!

csac
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Unvollständige reisserische Info im Bild-Format und auch noch uralt :

Situation : 2015 Haus gebaut auf Grosseltern Grundstück. Zwei Einfahrten - eine offizielle zum Wohnhaus der Grosseltern und einen Feldweg zu einem Acker. Feldweg wurde vom Häuslebauer ohne zu fragen einfach umfunktioniert zur zusätzlichen Hauseinfahrt und gepflastert. Nicht gestattet da das Grundstück nur eine befestigte Zufahrt haben darf. Strassenbauamt sieht das als Gefahr und hat auf dem Teil der Ihnen gehört Poller legal und gesetzlich erlaubt gesetzt. Das man statt direkt Poller setzen erst einmal hätte telefonieren können ist imho eine andere Sache, ein Weg wird ja nicht plötzlich zu Gefahr, weil er aus einem anderem Material besteht und auf einen Tag mehr o. weniger kommt es nicht an. Und der Häuslebauer war dementsprechend auch etwas sauer und statt mit der Behörde zu reden (bevor er die neue lange Auffahrt baute) hat er den Poller rausgerissen, was rechtl. gesehen Sachbeschädigung ist die mit Geldstrafe und sogar Gefängnis geahndet werden kann, da der Teil zur Strasse und nicht zum Grundstück gehört.

Zitat aus der HAZ (Hannoverschen allg. Zeitung) vom 29.5.2016 vom Bereichsleiter dazu :

„Wir mussten die Gefahrenstelle sichern und die Nutzung unterbinden. Eine Vorwarnung ist nicht nötig“, erläutert Frank Buchholz, Leiter des Geschäftsbereichs Aurich. Denn der Teil der Auffahrt, auf dem die Pfosten stehen, sei Bestandteil der Straße, und die gehöre nun mal dem Land und nicht der Familie. „Sie hätten den Feldweg rein rechtlich nie erschließen dürfen - und das war ihnen auch bekannt“, betont Buchholz.
Das sah Häuslebauer Blank anders - und riss den mittleren Pfosten kurzerhand wieder heraus, um so weiterhin mit seinen Autos vor das Haus zu fahren. „Das geht natürlich gar nicht. Man darf ja auch nicht rumlaufen und Straßenschilder klauen“, kommentiert Buchholz.

Dennoch habe er von rechtlichen Schritten abgesehen - und sei der Familie nun sogar entgegengekommen: „Solange es nur eine Zufahrt gibt, ist es mir mittlerweile egal, wo die entsteht“, sagt er. Die Familie könne entweder die neue, die alte oder eine komplett neue Auffahrt nutzen - solange es bei einer bleibt. „Die andere muss dann zurückgebaut werden“, sagt Buchholz. Zwei Auffahrten könne er keinesfalls genehmigen - immerhin müsse jeder Bürger gleich behandelt werden.

Das will Blank jedoch nicht einsehen. Er besteht weiterhin auf zwei Einfahrten zu dem
Zitat Ende

Imho hätte die Familie sich die Kosten für die lange Zufahrt sparen können, wenn man geredet hätte - aber der nordische Dickschädel, eine etwas überzogene und übereilte Reaktion des Amts und der gesunde Menschenverstand sind da wohl kollidiert, wo der gesunde Menschenverstand verloren hat. Da es mittlerweile fast 5 J. her ist wird die Sache vermutl. auch geklärt sein, wenn der gesunde Menschenverstand nicht Urlaub genommen hat. Verrückt an der Sache ist auch das dem Namen der Bewohner nach das Grundstück daneben wohl auch zur Familie gehört. Umleiten der Zufahrt zum Haus der Grosseltern mit auf das Nachbargrundstück innerhalb der Familie (vermutl. der Eltern) mit eintragen von Wegerecht wären laut google nur wenige Meter und billiger gewesen. Ist jetzt mit der langen Zufahrt auch quasi gemeinsam halb auf beiden Grundstücken. Damit hätte die direkte Zufahrt zum Haus genutzt werden - Aber wie gesagt - gesunder

seanthiar
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Ich glaube ich würde die Einfahrt wegmachen und der Behörde vor die Tür ne Wand mauern oder so, müssen die halt auch mal nen neuen Eingang bauen kann ja nicht so kompliziert

HansDieter-xitx
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Dem Sachverhat wird doch auch einges voran gegangen sein? Mir fehlt dazu ein bisschen der sachliche Hintergrund.

Sascha_
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Exakt das hatte ich auch bei mir vor der Garangeneinfahrt. Eines morgens rückte der Bautrupp an und meine Garangenauffahrt (die seit 35 Jahren Bestand hatte) war Geschichte. Nun soll ich auf eigene Kosten eine neue Bordsteinabsenkung und Gehwegüberfahrung bauen lassen. Natürlich nur von zugelassenen Baufirmen. Da kostet eine 2m breite Absenkung ab 2.500 bis 4.500€.
Sehe ich nicht sein. Ich hab nen SUV und ich fahre seitdem den Borstein hoch auf meine Garagenzufahrt.
Was wollen die? Mir eine Knolle verpassen wegen "fahren auf dem Gehweg"? 20€? Billiger als der scheiß Neubau. Lass die dumm sterben! Mittelfinger raus und fertig.
Wie kann man so bekloppt sein und ein bestehendes Bauwerk zurückbauen um dann für teures Geld zu bestimmen, dass ein identisches neu angelegt wird? Das ist verarsche! Das können die mit Hans&Franz machen aber diese Machtspielchen von wegen Amt vs. dummer Bürger... darauf lass ich mich nicht ein. Idioten!
Das ganze ist nur neid. Weil die sich kein Eigenheim leisten können sondern nur in einer Mietwohnung wohnen. Hätten die in der Schule mal etwas besser aufgepasst, dann müssten se jetzt nicht auf dem Amt hocken. Ganz einfach. Und dafür lassen die uns Bürger bluten. Und freuen sich da auf ihrem Drehstuhl noch nen Ast ab. Unglaublich. Da krieg ich echt sooon Blutdruck!

gamesmore
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Mir ist neu, daß eine Zuwegung zu einem Flurstück eine Nutzungsauflage haben kann. Solange das Flurstück keine Nutzungsänderung erfährt, kann doch die Auflagen für die Auffahrt nicht geändert werden.
Ich wäre in dem Fall eher zum Norat gegangen und hätte eine "Abspaltung" dieses Teild des Grundstücks zu einem eigenen Flurstück beantragt. Dies hätte das Grundbuchamt eingetragen und die Stadt/Landkreis oder wer für den Schildbürgerstreich verantwortlich ist, hätte dann für eine eigene Zuwegung zu diesem neuen Flurstück sorgen müssen. Wodurch die vorh. Auffahrt zu einem von öffentlicher Hand verpflichtend aufrecht zu haltenden Anschluß mutiert.

Sensibelchen
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Das ist etwas für den NDR "Extra 3 - der reale Irrrsinn"

matthiasschmitt
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Typisch Sesselfurzer vom Amt...
Als ob das jemanden gestört hätte.

susannek
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Ist der Bürgermeister bescheuert oder wie? Das sieht aus wie die alte Haus Hof Einfahrt. Und wenn sie schon seit mehreren Jahren da ist, ist Bestandsschutz für die Einfahrt. Müsste der sehr kluge Mann da im Büro aber ja wissen. Außerdem sollten die die Einfahrt zurück bauen ist das eine Straftat, da Sie Privatgelände ist denke ich mal.

lutzwarneke
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Interessant ist, dass das Bauamt auf dem Gelände der Familie die Dinger hingesetzt hat und dementsprechend auch Steine zerschnitten, ich sehe da eigentlich eine Sachbeschädigung... Wenn die Stadt so kleinlich ist, dann bin ich das auch

-drkjuce
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Aaaaalso,

1. Respekt, geiles Haus
2. Wegerecht ist doch sonst immer so wichtig, auf einmal nicht?
3. Man merkt mal wieder dem Staat/der Kommune ist anscheinend langweilig. Lieber Leute gängeln und Poller in eine Auffahrt pflanzen, anstatt Schlaglöcher flicken oder Glasfaser ausbauen.
4. Also wenn der Bürgermeister in der Kommune nochmal gewählt wird, dann läuft aber was schief in dem Ort. Im Leben würde mir nicht einfallen den zu wählen
5. Wenn das nur eien landwirtschaftliche Auffahrt ist, komtm aber aber mit dem Traktor so auch nicht durch. Wieso also mit diesen Pollern zumachen? Ich vermute heir eher etwas anderes, was persönliches, irgendetwas passt einem Beamten nicht und deshalb bekommt der Hausherr jetzt das Mobbing über diese Schiene.

6. Ja, mag ja sein das das bisher eine landwirtschaftliche Auffahrt war und er da nicht hätte pflastern dürfen, aber, AAABER, hat die Gemeinde echt nix anderes zu tun? So absolut nichts anderes?

terribrad