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Ministerpräsident Bodo Ramelow zum Thüringer Sondervermögen zur Bewältigung der Energiekrise

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„Kein einzelner Mensch, kein Gewerbetreibender, kein Betrieb darf jetzt zurückbleiben. Wir haben deshalb einen Schutzschirm über die Thüringer Gesellschaft aufgespannt.“
Ministerpräsident Bodo Ramelow zum heute vom Thüringer Landtag beschlossenen Sondervermögen zur Bewältigung der Energiekrise.
Aus den Mitteln des Sondervermögens können Zahlungen geleistet werden für:
1. Härtefallhilfen für private Haushalte zur Absicherung eines an¬gemessenen Grundbedarfs von Haushaltsenergie und Hei¬zung bei drohender Unterbrechung der Energieversorgung,
2. Maßnahmen und Liquiditätshilfen für private Unternehmen aus allen Bereichen, denen aufgrund der Energiekrise und damit verbundener gestiegener Betriebskosten eine wirtschaftliche Existenzgefährdung durch Zahlungsunfähigkeit oder Über¬schuldung droht,
3. Maßnahmen und Liquiditätshilfen für kommunale Unterneh¬men privaten Rechts, bei denen aufgrund der Energiekrise und der damit verbundenen gestiegenen Betriebskosten eine Zah¬lungsunfähigkeit oder eine Überschuldung droht,
4. Heizkostenzuschüsse für Schulträger sowie die Träger von Kindertageseinrichtungen und anderer frühkindlicher Betreu¬ungsangebote,
5. Härtefallhilfen und Zuschüsse für Vereine, freie Träger, Kran¬kenhäuser und weitere Organisationen und Einrichtungen aus den Bereichen Sport, Kultur, Erwachsenenbildung, der Kinder- und Jugendhilfe, Wissenschaft und Forschung sowie Sozia¬les, denen aufgrund der Energiekrise eine Zahlungsunfähig-keit oder Überschuldung droht,
6. Zuschüsse zur Transformation von Energieträgern, Energie¬effizienzsteigerung und Energieeinsparung.
Es stehen Hilfen für private und kommunale Unternehmen in Höhe von 300 Millionen Euro und 107 Millionen Euro für Haushalte, Vereine, freie Träger, Krankenhäuser und Einrichtungen und Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe, Wissenschaft und Forschung, Sport, Kultur und Erwachsenenbildung zur Verfügung.
Ministerpräsident Bodo Ramelow zum heute vom Thüringer Landtag beschlossenen Sondervermögen zur Bewältigung der Energiekrise.
Aus den Mitteln des Sondervermögens können Zahlungen geleistet werden für:
1. Härtefallhilfen für private Haushalte zur Absicherung eines an¬gemessenen Grundbedarfs von Haushaltsenergie und Hei¬zung bei drohender Unterbrechung der Energieversorgung,
2. Maßnahmen und Liquiditätshilfen für private Unternehmen aus allen Bereichen, denen aufgrund der Energiekrise und damit verbundener gestiegener Betriebskosten eine wirtschaftliche Existenzgefährdung durch Zahlungsunfähigkeit oder Über¬schuldung droht,
3. Maßnahmen und Liquiditätshilfen für kommunale Unterneh¬men privaten Rechts, bei denen aufgrund der Energiekrise und der damit verbundenen gestiegenen Betriebskosten eine Zah¬lungsunfähigkeit oder eine Überschuldung droht,
4. Heizkostenzuschüsse für Schulträger sowie die Träger von Kindertageseinrichtungen und anderer frühkindlicher Betreu¬ungsangebote,
5. Härtefallhilfen und Zuschüsse für Vereine, freie Träger, Kran¬kenhäuser und weitere Organisationen und Einrichtungen aus den Bereichen Sport, Kultur, Erwachsenenbildung, der Kinder- und Jugendhilfe, Wissenschaft und Forschung sowie Sozia¬les, denen aufgrund der Energiekrise eine Zahlungsunfähig-keit oder Überschuldung droht,
6. Zuschüsse zur Transformation von Energieträgern, Energie¬effizienzsteigerung und Energieeinsparung.
Es stehen Hilfen für private und kommunale Unternehmen in Höhe von 300 Millionen Euro und 107 Millionen Euro für Haushalte, Vereine, freie Träger, Krankenhäuser und Einrichtungen und Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe, Wissenschaft und Forschung, Sport, Kultur und Erwachsenenbildung zur Verfügung.