Web-Seminar: Digitaler Nachlass: Was passiert mit Daten und digitalen Vermögenswerten nach dem Tod?

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Nahezu 100 % von uns nutzen beruflich und privat das Internet. #Kryptowährungen sind als Anlageform zwischenzeitlich bei den Deutschen beliebter als Gold. Viele wissen aber nicht, dass im Internet geschlossene Verträge über den Tod hinaus bestehen bleiben. Der digitale Nachlass kann somit für Angehörige mit erheblichen finanziellen Risiken oder auch Verlusten verbunden sein, weil sie die digitalen Hinterlassenschaften des Verstorbenen nicht kennen oder keinen Zugriff darauf haben. Wie Sie einen Überblick über Ihr digitales Erbe bekommen und wie hier ein sinnvolles Vorgehen aussehen kann, erläutern Ihnen die beiden Experten.

Sie erfahren im Web-Seminar:

- Was ist der digitale #Nachlass und welche Vermögenswerte können darin enthalten sein?
- Wie kann ich meinen digitalen Nachlass verwalten - woran muss ich denken?
- Wer braucht welche Daten in welcher Form?
- Wie ist die Haftung des digitalen Nachlasses geregelt? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?
- Wie kann zu Lebzeiten die richtige #Vorsorge getroffen werden?
- Wie vererbe ich digitale Vermögenswerte?
- Wie kann ich sicherstellen, dass meine Erben Zugang zu meinen digitalen Vermögenswerten erhalten und diese an meine Erben übertragen werden?
- Wie kann ich meine digitalen Vermögenswerte vor unrechtmäßiger Nutzung schützen?

Die Referenten:
Sabine Schleinkofer ist Rechtsanwältin auf dem Gebiet Erb- und Erbschaftsteuerrecht der ACCONSIS. Sie gibt Ihnen einen Einblick, wie man sich bereits zu Lebzeiten um seinen digitalen Nachlass kümmern kann und somit durch Selbstbestimmung den Erben den Umgang erleichtert. Dr. Christopher Arendt ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Geschäftsführer der ACCONSIS.

Ergänzender Kommentar der Referenten:
Aufgrund vereinzelter Nachfragen und auch der aktuellen politischen Entwicklungen konkretisieren wir gerne nochmal, dass das Halten eines „private key“ nach der Ansicht der BaFin eine Zulassung erfordert. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen (sehr) restriktiven Entwicklungen der Aufsichtsbehörden in den USA, aber auch der EU gehen wir davon aus, dass sich diese Ansicht auch verfestigt wird. Sehr wahrscheinlich sind auch noch weitergehende Restriktionen zu erwarten – wie wir es aktuell etwa für das „Staking“ erleben.
Aus unserer Sicht ergeben sich aber weiterhin Möglichkeiten für die Vermögensberatung. Wichtig bleibt es, den Kunden für den digitalen Nachlass zu sensibilisieren und ihn aktiv zu begleiten. Auch die Teilung des private key ist weiterhin vorstellbar. Zudem wäre es technisch mittelfristig denkbar, dass die Bankinstitute ähnlich der Depotverwaltung hier eine Zwischenrolle einnehmen und damit die Verfügungsgewalt - trotz private key - nicht alleine beim Vermögensverwalter läge.
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