Abgeltungsteuer in der Einkommensteuer verfassungswidrig, FG Niedersachsen, Bundesverfassungsgericht

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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG
Steuerberatung 370 Grad
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63839 Kleinwallstadt

Fällt Sie jetzt doch schon - die Abgeltungssteuer?
Das Niedersächsische Finanzgericht ist überzeugt davon dass der Sondersteuersatz von 25% nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist.

Durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 wird mit Wirkung ab dem Jahr 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt. Der Kapitalplatz Deutschland sollte wieder attraktiv gemacht werden. Das Geld aus dem Ausland sollte zurückkommen. Peer Steinbrück sagte lieber 25 % auf x statt 42 % auf nix.

An der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften bestand von Anfang an Zweifel; diese sind nie verstummt. Kapitalanleger werden nunmehr besser gestellt als Arbeitnehmer, Vermieter, Gewerbetriebende, Selbständige.

Die Abgeltungssteuer bringt aber auch Nachteile. Übermaßbesteuerung, die sich durch das Werbungskostenabzugsverbot ergeben können, Verlustausgleichsverbot und Verlustverrechnungsbeschränkungen. Und das Ziel das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen ist fehlgeschlagen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss nun entscheiden. Hier ist allerdings zu befürchten, dass eine Entscheidung Jahre auf sich warten lässt. Es liegt also jetzt in der Hand der Bundesregierung und dem Bundesfinanzministerium proaktiv die Vorschriften zu prüfen, anzupassen und auch zu vereinfachen.

Auch muss der Besteuerungsumfang geprüft werden. Die Besteuerung der Aktiengewinne sollte geprüft werden. Auch die 10-Jahresfrist bei Grundstücksveräußerungen sollte klar bestätigt werden, denn hier werden auch immer wieder Stimmen laut diese abzuschaffen; dies würde bedeuten, dass alle Grundstücksgeschäfte steuerpflichtig werden würden.

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Steuerberater Stefan Mücke
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Комментарии
Автор

In den USA kannst du in der Mitte deines Lebens einen Aktiensparplan machen, steuerfrei, und wenn du in Rente gehst, sind die Aktiengewinne steuerfrei (in der USA). Früher war in Deutschland nach einem Jahr Aktiengewinne steuerfrei, eine vernünftige Lösung. Aber in Deutschland werden nur Probleme gewälzt, während neue geschaffen werden

Munich
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Auf deutsche Dividenden wird inkl. Körperschafts- und Gewerbesteuer doch etwa der Höchststeuersatz einbehalten.
Ich verstehe diese sozialistischen Anwandlungen nicht.

thedude
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Hallo Herr Mücke, wäre es da nicht einfacher, bei Dividenden die Körperschaftsteuer wieder anrechenbar auf die persönliche Steuerlast zu machen, statt am Teileinkünfteverfahren festzuhalten?

florig
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Persönlich empfinde ich die Abgeltungssteuer mit 25% als zu hoch, weil ich als Kapitalanleger das volle Risiko trage. Die Steuer ist m.E. auch zu hoch, um ein Zusatzkapital für die spätere Rente anzusparen. Die A. behindert mich als Aktienanleger auch beim Trading. Für mich wären 10% angemessen.

Indianer
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Das Familiendarlehen wirft aber auch Fragen / Probleme auf. Erstens natürlich die Frage nach 42 AO und zweitens muss man dann natürlich auch getrennt veranlagen

best-sound
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100% Abgeltungssteuer und es wäre Ruhe im Karton.

alexchrisontour