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EU-Führerschein in deutschen Führerschein umschreiben – es geht!

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema EU-Führerschein und MPU. Kann man seinen EU Führerschein in Deutschland umschreiben lassen?
Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.
„Einen ausländischen EU Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen, das ist heute unser Thema.
Hallo liebe Zuschauer, willkommen zurück, ich freue mich, dass Sie eingeschaltet haben. Das Thema EU-Führerschein ist brandheiß, viele Deutsche Verkehrsteilnehmer, die in Deutschland die Fahrerlaubnis verloren haben und vor Neuerteilung die MPU beibringen müssten, greifen auf dieses legale Mittel zurück.
Nun wird häufig gefragt: “Was ist, wenn ich einen legal erworbenen, ausländischen EU Führerschein habe?” Klare Antwort, dann dürfen sie in Deutschland damit fahren.
Aber dann kommt häufig die nächste Frage: “Ja, wenn ich aber dann einen deutschen Führerschein haben möchte und nicht nur mit meinem ausländischen Führerschein legal fahren möchte, kann ich den dann umtauschen lassen?”
Klare Antwort: grundsätzlich ja. Das ist geregelt in Paragraph 30 der Fahrerlaubnisverordnung. Wenn Sie also nach dem Erwerb des ausländischen EU Führerscheins in Deutschland wieder ihren Wohnsitz haben, dann wird die örtliche Führerscheinstelle wieder für Sie zuständig.
Eine Umschreibung kann dann beantragt werden. Der Grund ist, dass wegen der Fahreignungsüberprüfung, die im EU-Ausland stattgefunden hat und die dann bejaht wurde, die Fahreignung, auch in Deutschland nicht mehr entgegengehalten werden darf .
Hier wäre vor Neuerteilung noch die MPU zu absolvieren, das muss dann akzeptiert werden. Wenn dann die Führerscheinstellen, wie so häufig, eben genauso argumentieren: “Nein, die MPU ist noch offen.” dann muss halt geklagt werden auf Umschreibung.
Da gibt es ganz große Unterschiede bei der Umschreibungspraxis der Behörden.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, schreiben Sie mir gerne, ansonsten finden Sie auf meiner Homepage weitere Informationen und abonnieren Sie auch gerne diesen Kanal, ohne Werbung bleiben Sie dann weiter informiert. Bis zum nächsten Mal, Tschüss!“
Kontakt:
Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg)
Mehr Informationen zum Thema:
EU-Führerschein in deutschen Führerschein umschreiben
Alles Wissenswertes zum Thema EU-Führerschein und Gültigkeit in Deutschalnd
Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie es in die Kommentare.
Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.
„Einen ausländischen EU Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen, das ist heute unser Thema.
Hallo liebe Zuschauer, willkommen zurück, ich freue mich, dass Sie eingeschaltet haben. Das Thema EU-Führerschein ist brandheiß, viele Deutsche Verkehrsteilnehmer, die in Deutschland die Fahrerlaubnis verloren haben und vor Neuerteilung die MPU beibringen müssten, greifen auf dieses legale Mittel zurück.
Nun wird häufig gefragt: “Was ist, wenn ich einen legal erworbenen, ausländischen EU Führerschein habe?” Klare Antwort, dann dürfen sie in Deutschland damit fahren.
Aber dann kommt häufig die nächste Frage: “Ja, wenn ich aber dann einen deutschen Führerschein haben möchte und nicht nur mit meinem ausländischen Führerschein legal fahren möchte, kann ich den dann umtauschen lassen?”
Klare Antwort: grundsätzlich ja. Das ist geregelt in Paragraph 30 der Fahrerlaubnisverordnung. Wenn Sie also nach dem Erwerb des ausländischen EU Führerscheins in Deutschland wieder ihren Wohnsitz haben, dann wird die örtliche Führerscheinstelle wieder für Sie zuständig.
Eine Umschreibung kann dann beantragt werden. Der Grund ist, dass wegen der Fahreignungsüberprüfung, die im EU-Ausland stattgefunden hat und die dann bejaht wurde, die Fahreignung, auch in Deutschland nicht mehr entgegengehalten werden darf .
Hier wäre vor Neuerteilung noch die MPU zu absolvieren, das muss dann akzeptiert werden. Wenn dann die Führerscheinstellen, wie so häufig, eben genauso argumentieren: “Nein, die MPU ist noch offen.” dann muss halt geklagt werden auf Umschreibung.
Da gibt es ganz große Unterschiede bei der Umschreibungspraxis der Behörden.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, schreiben Sie mir gerne, ansonsten finden Sie auf meiner Homepage weitere Informationen und abonnieren Sie auch gerne diesen Kanal, ohne Werbung bleiben Sie dann weiter informiert. Bis zum nächsten Mal, Tschüss!“
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