Erste Rede zur wirksamen Bekämpfung von Kindermissbrauch und Kriminalität im Internet vom 14.12.2022

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Am 20. September 2022 hat der Europäische Gerichtshof die Möglichkeiten und Grenzen einer Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten aufgezeigt. Wir sind uns - zusammen mit den Sicherheitsbehörden - sicher, dass die aufgezeigten Möglichkeiten rechtlich voll ausgenutzt werden müssen, um Internetkriminalität wirksamer bekämpfen zu können. Das gilt insbesondere für die Verfolgung sexuellen Missbrauchs und Kinderpornographie im Netz.

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