Nach Rückkehr muss Maria G. vor ein Strafgericht | krone.tv NEWS

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Die „Krone“ berichtete: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rückkehr von Maria G. gemeinsam mit ihren zwei Kindern angeordnet. Die Halleinerin hatte sich 2014 dem „IS“ angeschlossen, reiste dafür nach Syrien. Bei einer Rückkehr erwartet sie ein Strafverfahren nach dem Terror-Paragrafen.

#Syrien#Strafgericht#IS
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Комментарии
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Kennen Sie jemanden, der durch ideologische oder politische Überzeugungen radikalisiert wurde? Wie sind Sie oder das Umfeld damit umgegangen?

kronetv
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Diese Frau soll dort in Syrien bleiben, es war ihre Entscheidung. Freier Wille.

Hugin
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Oh, da wird sie bestimmt ganz schlimm ausgeschimpft und bekommt dann noch zwei Wochen Fernsehverbot.

ChrisT-pvnk
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Ich verstehe nicht, warum ihr geholfen werden soll und sie zurück darf. Sie hat sich die Suppe selbst eingebrockt.

Miriel_
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Na hoffentlich wird sich das Höchstgericht in dieser Sache beschäftigen!

petergriffin
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selber Schuld, die soll beim Ehemann bleiben

erichhuber
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Nein, auch die Kinder müssen dort bleiben.
Wäre doch eine Frechheit gegenüber allen Opfern der Terroristen in Österreich.

df
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