Einkunftsarten (Vereins ABC)

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Ein #Verein ist nicht – wie häufig angenommen – grundsätzlich von der Entrichtung von Steuern befreit. Wenn ein Verein wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke als steuerbegünstigt anerkannt ist, dann ist er von der Ertragsteuer (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) befreit, soweit nicht ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird.

Steuerfachanwalt Thomas Krüger erklärt in diesem Video, welche Einkunftsarten es gibt und wie man als Verein damit steuerlich umgehen muss.

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Vereinfacher PODCAST:

#Steuer #Einkünfte
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Комментарии
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Das Video fand ich sehr angenehm zu sehen - schöne Struktur und verständliche Formulierungen. Herzlichen Dank!

catonica
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Endlich mal eine anschauliche Erklärung. Das ist ja nicht immer ganz einfach zu unterscheiden. Dank dem Vereinfacher bin ich da nun schlauer geworden 😎

olevolquardsen
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Danke für das tolle Video, gerade die Anschaulichkeit mit der Grafik hat mir sehr gefallen.

JannikEggerstedt
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Tolles Video, super Grafik, simple Erklärung, da gibts nur eins zu sagen und zwar Vielen Dank!

andreasmeyer
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Mal wieder sehr anschaulich und verständlich erklärt, wie immer!

achmetbaris
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Vereins ABC klingt ja sehr interessant, ich bin gespannt was uns da noch so erwartet ;)

peteralbert
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Sehr simpel und einfach erklärt, vielleicht ein bisschen lang aber trotzdem top!

finnlott
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Wie cool, dass das mal jemand anschaulich erklärt! Wir haben bei uns im Verein oft genau diese Frage zu klären, welchem der vier Bereiche Einnahmen zuzuordnen sind. Frage: Wir vermieten gelegentlich einen eigentlich von uns für Ausbildungszwecke genutzten Tagungsraum an Dritte, die darin eine eigene Veranstaltung durchführen. Wäre das dann Vermögensverwaltung oder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? Alles Gute und viel Erfolg für 2021 🍀

motte
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Danke für dieses wieder einmal auschlußreiche Video.
Wir hatten einen Wechsel im Vorstand und sind dabei den Verein wieder auf die richtige Spur zu führen. Und da sind derzeit einige Fragen offen:
U.a. veranstalten wir in unserem Kleingartenverein feste (das war bereits vor dem Wehsel so), Sommerfest, Kinderfest, Herbstfest. Was mich nun immer noch im unklaren lässt. Dürfen wir, wenn wir gemeinnützig sind (diese wollen wir nun beantragen, leider war der Verein bis dato nicht gemeinnützig), Preislisten für Getränke und Speisen auslegen? Alle Einnahmen wollen wir, satzungskonform, im Verein investieren, z.B. die Renovierung des Vereinsheims, in die Gartenfachberatung, in gemeinschaftliche Beete für die Mitglieder.

PeterKlein
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Warte heißt das wenn mein Verein Aktien handelt und Gewinne durch dividenden und Kurssteigerungen erziehlt zahlt er keine Kapitalertragsteuer?

Smong
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Sehr schönes Video!
Für unseren Verein möchten wir gerne T-Shirts mit dem Vereinslogo verkaufen. Zum EInen können die Träger damit ihre SOlidarität bekunden und zum Anderen soll der gesamte Gewinn für den Vereinszweck verwendet werden. Der T-Shirt-Verkauf ist natürlich nicht direkt unser Vereinszweck.

Fallen wir damit in den steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb?

sirgorash