Widerrufsbelehrung fehlerhaft? Widerruf von Baudarlehensverträgen: Verbraucherzentrale Sachsen

preview_player
Показать описание
Immobilienkredit: Widerrufsbelehrung jetzt prüfen lassen!

Viele der seit November 2002 abgeschlossenen Immobilienkreditverträge enthalten eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Betroffene Kreditnehmer können daher auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen.

Ein Widerruf ist selbst nach Rückzahlung des Kredits noch möglich, sodass beispielsweise eine gezahlte Vorfälligkeits­entschädigung zurückverlangt werden kann. Denn: Ist die Widerrufsbelehrung falsch, erlischt das Widerrufsrecht nicht und kann jederzeit ausgeübt werden.

Nach intensiver Lobbyarbeit durch Banken und Sparkassen hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages nun das Ende des ewigen Widerrufsrechts beschlossen. Bei Immobiliendarlehensverträgen, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden und deren Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, erlischt das Widerrufsrecht am 21. Juni 2016. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Widerrufserklärung bei der Bank eingegangen sein.

In jedem Fall sollten Sie einen Widerruf gut überlegen, was Zeit und fachliche Beratung erfordert. Ein Laie kann nicht beurteilen, ob die Widerrufsbelehrung in seinem Vertrag falsch ist. Außerdem müssen Sie damit rechnen, dass die Bank den Widerruf nicht ohne Gegenwehr akzeptiert. Notfalls müssen Sie also klagen. Deshalb sollten Sie auf keinen Fall den Vertrag einfach widerrufen, sondern vorab juristischen Rat einholen.

Machen Sie den Vertragscheck bei der Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale prüft, ob der Vertrag wegen ungenügender Widerrufsbelehrung widerrufen werden kann.

Vortrag von Madlen Müller, Finanzberaterin bei der Verbraucherzentrale Sachsen, im Januar 2016 in Leipzig.
Рекомендации по теме