Transnationale Betriebsverinbarungen: Klare Bedingungen für alle.

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Thomas Händel, MdEP DIE LINKE, Mitglied im Ausschuss für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung: "Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich will zu Beginn dieses Berichts mit einem Missverständnis aufräumen, das wohl bei keinem Bericht in diesem Europäischen Parlament bisher so aufgetreten ist. Es handelt sich bei diesem Bericht nicht um die Frage europäischer Tarifverhandlungen, also grenzüberschreitender Tarifverhandlungen. Es handelt sich genau um die Ebene darunter: Es geht um transnationale Betriebsvereinbarungen, die zwischen verschiedenen Standorten europäischer Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten oder für sie getroffen werden. Deren Zahl ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen. Sie sind heute fester Bestandteil des immer wieder gepriesenen sozialen Dialogs. Der Grund dafür ist das Interesse vieler Unternehmen, die Struktur ihrer Produktion und damit auch die Arbeitsbedingungen zu vereinheitlichen. Auch Restrukturierungen sind oft der Grund.
Es gibt zwar viele nationalstaatliche Regelungen für solche Betriebsvereinbarungen -- das soll auch so bleiben, dieser Bericht will das nicht antasten --, aber sie gelten eben nicht für europäische grenzüberschreitende Vereinbarungen. Man könnte zwar einräumen: Die Zahl ist relativ gering, das müssen wir heute nicht regeln. Aber wir regeln etwas für die Zukunft, was der Ausgestaltung dringend bedarf und einer rechtlichen Klärung zugeführt werden soll. Deswegen plädieren wir für einen fakultativen Rechtsrahmen, den allerdings ECR, ALDE und EVP trotz einer übergroßen Mehrheit im Beschäftigungsausschuss strikt ablehnen.
Was will der Bericht erreichen? Das Parlament soll nun die Kommission auffordern, einen fakultativen europäischen Rechtsrahmen für solche Vereinbarungen zu prüfen und dem Parlament vorzulegen. Das würde die Voraussetzung schaffen, dass die Partner einer solchen Vereinbarung, also auch die Beschäftigten, ihre Ansprüche aus solchen Vereinbarungen tatsächlich materiell rechtswirksam durchsetzen können.
Drei Punkte müssen besonders geregelt werden. Erstens ist es wichtig, dass die repräsentativen europäischen Verbände der Gewerkschaften und die jeweiligen Unternehmensleitungen für solche Vereinbarungen verantwortlich zeichnen, und zwar nur sie. Es kann nicht sein, dass irgendwelche kleinen nicht-repräsentativen Verbände plötzlich Vereinbarungen treffen, die dann das ganze Sozialgefüge durcheinanderbringen. Zweitens ist es wichtig, dass die europäischen Betriebsräte natürlich in solche Verhandlungen einbezogen werden. Drittens muss sichergestellt werden, und das ist besonders wichtig, dass durch solche Vereinbarungen nicht in die Tarifautonomie auf nationaler Ebene eingegriffen wird, insbesondere bei Löhnen und Arbeitszeit.
ECR, ALDE und EVP wollen die Ziffer 8, die das in diesem Initiativbericht deutlich regelt, aus diesem Bericht entfernen. Ich sage, wer das entfernen will, will Eingriffe in die Tarifautonomie, will Eingriffe in die Substanz und will weiteren Sozialabbau durch solche Vereinbarungen nicht verhindern. Das bitte ich Sie ausdrücklich zurückzuweisen.
Drittens: Besonders zu betonen ist, dass solche Vereinbarungen immer den günstigsten Bedingungen für die Beschäftigten folgen sollen und kein sozialer Rückschritt damit verbunden wird. Wer in diesem Bericht jetzt herumstreicht, trotz breiter Mehrheit im Beschäftigungsausschuss, will genau das erreichen, und ich bitte Sie ausdrücklich, das abzulehnen. In der vorgelegten Form ist dieser Bericht ein absoluter Erfolg für einen sozialen Fortschritt in Europa. Weniger wäre eine schwache Leistung dieses Parlaments und kein Fortschritt für den sozialen Dialog. Lassen Sie uns die Kommission entsprechend bitten, einen Rechtsrahmen für diese Regelung vorzulegen!
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