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7,5 % Extra-Rente: nur diese Gruppen von Hinterbliebenenrentnern profitieren vom Zuschlag ab 07-24

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Nur diese Gruppen von Hinterbliebenenrentnern profitieren vom Rentenzuschlag ab Juli 2024. Witwen-und Witwer können vom Rentenzuschlag profitieren. Wer hat Anspruch auf den Zuschlag zur Witwen- oder Witwerrente? Zuschlagsberechtigt sind diejenigen Hinterbliebenenrentner die in seit 2014 nicht von den Verbesserungen bei den Zurechnungszeiten profitiert haben, also nicht nur Erwerbsminderungsrentner. Witwen und Witwer können daher ab Juli 2024 vom Zuschlag in Höhe von 4,5 oder 7,5 Prozent rechnen. Aber nicht jeder Hinterbliebenenrentner profitiert vom Zuschlag, sondern nur diese Fallgruppen, wie im Video benannt.
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Rente aus dem Zusatz- und Sonderversorgungssystem (Bsp. Intelligenzrente) der DDR:
Details wie der Wechsel aus der PKV in die GKV gelingt, mit Unterstützung von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern:
Beratung zu verschiedenen Rententhemen durch gerichtlich zugelassene Rentenberater:
Ratgeber in Sachen Rente zum Herunterladen:
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