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Progressionsvorbehalt 😮 Was ist das? ▶️ So wirkt es sich auf deine Steuererklärung aus!
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Was verbirgt sich hinter diesem Steuer-Fachbegriff? Und warum der Progressionsvorbehalt besonders bei Kurzarbeitergeld so wichtig ist 👉Das erfährst du in unserem Video.
Das wird dir im Video erklärt:
Was ist der Progressionsvorbehalt?
Ein Grundprinzip der Einkommensteuer lautet: Wer mehr hat, soll auch mehr Steuern zahlen. Deswegen ist der Steuersatz auch nicht gleich bleibend, sondern steigt mit dem Einkommen. Dies nennt man einen progressiven Steuertarif. Bestimmte Einnahmen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld 1 oder gesetzliches Krankengeld werden nicht direkt versteuert. Sie erhöhen aber den Steuersatz. Das ist der Progressionsvorbehalt. Der funktioniert so: Susanne und Markus sind verheiratet. Susanne hat das ganze Jahr gearbeitet. Markus hat ein halbes Jahr Elternzeit genommen und dafür 5.000 Euro Elterngeld erhalten. Anschließend hat er wieder gearbeitet.Gemeinsam haben sie ein Einkommen von 45.000 Euro zu versteuern. Ohne Progressionsvorbehalt beträgt der Steuersatz circa 14 Prozent und die Einkommensteuer damit 6.300 Euro.
Allerdings wird der Steuersatz für das Einkommen zuzüglich Elterngeld ermittelt. Also für 50.000 Euro. Somit beträgt dieser circa 16 Prozent. Angewendet auf das Einkommen ohne Elterngeld ergibt das eine Einkommensteuer von 7.200 Euro. Der Progressionsvorbehalt erhöht die Steuer also um 900 Euro. Außerdem erhöhen sich dadurch auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Das wird dir im Video erklärt:
Was ist der Progressionsvorbehalt?
Ein Grundprinzip der Einkommensteuer lautet: Wer mehr hat, soll auch mehr Steuern zahlen. Deswegen ist der Steuersatz auch nicht gleich bleibend, sondern steigt mit dem Einkommen. Dies nennt man einen progressiven Steuertarif. Bestimmte Einnahmen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld 1 oder gesetzliches Krankengeld werden nicht direkt versteuert. Sie erhöhen aber den Steuersatz. Das ist der Progressionsvorbehalt. Der funktioniert so: Susanne und Markus sind verheiratet. Susanne hat das ganze Jahr gearbeitet. Markus hat ein halbes Jahr Elternzeit genommen und dafür 5.000 Euro Elterngeld erhalten. Anschließend hat er wieder gearbeitet.Gemeinsam haben sie ein Einkommen von 45.000 Euro zu versteuern. Ohne Progressionsvorbehalt beträgt der Steuersatz circa 14 Prozent und die Einkommensteuer damit 6.300 Euro.
Allerdings wird der Steuersatz für das Einkommen zuzüglich Elterngeld ermittelt. Also für 50.000 Euro. Somit beträgt dieser circa 16 Prozent. Angewendet auf das Einkommen ohne Elterngeld ergibt das eine Einkommensteuer von 7.200 Euro. Der Progressionsvorbehalt erhöht die Steuer also um 900 Euro. Außerdem erhöhen sich dadurch auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.