Aufhebung eines Verwaltungsaktes - Verwaltungsrecht AT 17

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Hallo! Wie immer ein super lehrreiche und va leicht verständliches Video. Aber eine Frage hab ich dann doch: warum steht das Widerspruchsverfahren ganz am Anfang unter Aufhebungsmöglichkeit des Gerichts? Danke im Voraus!

saasaaa
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Hallöchen bin neu hier, sehr gut und einfach erklärt aber eine Sache stört leider schon… es wird sehr viel äh/ämm gesagt… ansonsten echt super!!

a.l
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Hallo Herr Anwalt. Könnten sie mal ein Video machen über Zustellung,
Empfangsbekenntnis Bekanntgabe und Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes.
Vor allem das ein belastender Verwaltungsakt der nicht gegen
Empfangsbekenntnis übergeben wird zwar als zugestellt gilt aber nicht
als verkündet, da die gewählte Art der Bekanntgabe durch niederlegung in
den Briefkasten die Vorschriften des VwZG die gesetzlich abschließend
bestimmte Form der Zustellung ( ZPO 1 §§ 166 i.v.m. 168 ) nicht wahrt!?

pauleify
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Hallo Herr Anwalt. Könnten sie mal ein Video machen über Zustellung,
Empfangsbekenntnis Bekanntgabe und Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes.
Vor allem das ein belastender Verwaltungsakt der nicht gegen
Empfangsbekenntnis übergeben wird zwar als zugestellt gilt aber nicht
als verkündet, da die gewählte Art der Bekanntgabe durch niederlegung in
den Briefkasten die Vorschriften des VwZG die gesetzlich abschließend
bestimmte Form der Zustellung ( ZPO 1 §§ 166 i.v.m. 168 ) nicht wahrt!?

pauleify
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Hallo Herr Anwalt. Könnten sie mal ein Video machen über Zustellung,
Empfangsbekenntnis Bekanntgabe und Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes.
Vor allem das ein belastender Verwaltungsakt der nicht gegen
Empfangsbekenntnis übergeben wird zwar als zugestellt gilt aber nicht
als verkündet, da die gewählte Art der Bekanntgabe durch niederlegung in
den Briefkasten die Vorschriften des VwZG die gesetzlich abschließend
bestimmte Form der Zustellung ( ZPO 1 §§ 166 i.v.m. 168 ) nicht wahrt!?

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Hallo Herr Anwalt. Könnten sie mal ein Video machen über Zustellung,
Empfangsbekenntnis Bekanntgabe und Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes.
Vor allem das ein belastender Verwaltungsakt der nicht gegen
Empfangsbekenntnis übergeben wird zwar als zugestellt gilt aber nicht
als verkündet, da die gewählte Art der Bekanntgabe durch niederlegung in
den Briefkasten die Vorschriften des VwZG die gesetzlich abschließend
bestimmte Form der Zustellung ( ZPO 1 §§ 166 i.v.m. 168 ) nicht wahrt!?

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Hallo Herr Anwalt. Könnten sie mal ein Video machen über Zustellung,
Empfangsbekenntnis Bekanntgabe und Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes.
Vor allem das ein belastender Verwaltungsakt der nicht gegen
Empfangsbekenntnis übergeben wird zwar als zugestellt gilt aber nicht
als verkündet, da die gewählte Art der Bekanntgabe durch niederlegung in
den Briefkasten die Vorschriften des VwZG die gesetzlich abschließend
bestimmte Form der Zustellung ( ZPO 1 §§ 166 i.v.m. 168 ) nicht wahrt!?

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