Bundestag: Mehrheit der Fraktionen gegen den Begriff „Rasse' im Grundgesetz

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Im Bundestag zeichnet sich eine klare Mehrheit dafür ab, den Begriff „Rasse" in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes („Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden") ersetzen zu wollen. Dies wurde am Freitag, 27. November 2020, im Parlament bei der ersten Lesung von fünf Initiativen der Opposition zur Bekämpfung von Rassismus deutlich. Dabei machten insbesondere Vertreter der Koalition und der FDP-Fraktion deutlich, dass dabei aber nicht hinter das bestehende Schutzniveau zurückgegangen werden dürfe und dies nicht einfach werde. Kritik an dem Vorhaben kam von der AfD-Fraktion.

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