Probleme mit Jobcenter? 5 Goldene Regeln helfen Dir weiter!

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Probleme mit dem Jobcenter?
Auch wenn das Bürgergeld neu ist, die alten Probleme mit dem Jobcenter werden bleiben. Zu recht beschweren sich viele Menschen über das Jobcenter. Ständig gehen Unterlagen verloren oder man erreicht niemanden beim Jobcenter. Nimm dir jetzt einige Minuten und erfahre, wie du mit diesen fünf Goldenen Regeln Stress mit dem Jobcenter vermeidest. Der Umgang mit dem Jobcenter fällt Dir dann sicherlich viel Leichter. Lass dich nicht unterkriegen. Hier kommen die 5 Goldenen Regeln zum Umgang mit dem Jobcenter.

1. Lege einen Jobcenter Ordner an!
Alle Bescheide, Briefe und sonstige Papiere, die Du im Zusammenhang mit dem Jobcenter erhältst aber auch die Unterlagen, die Du selbst beim Jobcenter einreichst – Ab jetzt kommt alles in den Jobcenter-Ordner.

2. Anträge bitte nur schriftlich!
Zunächst sollten alle Anträge die beim Jobcenter gestellt werden, schriftlich erfolgen. Nur wer schreibt, der bleibt. Was dabei häufig vergessen wird: Behalten Sie unbedingt eine Kopie des eingereichten Antrages und heften dies in Ihrem persönlichen Jobcenter-Ordner ab! So kann vermieden werden, dass man später nicht mehr feststellen kann, wann, was, wofür beantragt wurde.

3. Eingereichte Unterlagen nur gegen Eingangsbestätigung.
Der Nachweis des Zugangs der Unterlagen beim Jobcenter ist von großer (rechtlicher) Bedeutung. Nicht selten fordert das Jobcenter unter Fristsetzung auf, Unterlagen einzureichen. Kann man nicht nachweisen, dass man innerhalb der Frist Unterlagen eingereicht hat, kann das zu Sanktionen führen oder die Bearbeitung des Vorgangs stoppen.
Brief, Einschreiben, Fax oder Email. Siehe dir an, wie Du Dich vor Sanktionen schützt, wenn Unterlagen beim Jobcenter verloren gehen.

4. Mit einem Beistand zum Termin
Gute Erfahrungen habe ich gemacht, wenn Bürgergeld-Empfänger nicht alleine zum Termin im Jobcenter gegangen sind. Die Anwesenheit der Begleitperson kann entspannend wirken bei einer aufgeheizten Situation und Ihre Begleitperson ist zugleich auch Zeuge des Gespräches. Diese Begleitperson nennt sich im Sozialrecht Beistand. Der Mitarbeiter des Jobcenter darf deine Begleitperson als Beistand vom Gespräch nicht ausschließen. Auch nicht mit dem Argument Datenschutz oder Corona! § 13 Abs. 4 SGB X ist eindeutig: „Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen.“ Du hast daher bei Termin mit dem Jobcenter Rechtsanspruch auf einen „Beistand“, der dich begleiten kann. Der „Beistand“ muss keine besondere juristische Ausbildung haben, sondern kann Nachbar, Familienmitglied oder auch jemanden aus deinem Bekanntenkreis sein.

5. Nicht lang diskutieren. Widerspruch einlegen.
Bist du mit dem Bescheid des Jobcenters nicht einverstanden, ist der Bescheid offenkundig falsch, macht es keinen Sinn lang und breit mit dem Mitarbeiter im Jobcenter zu diskutieren. Der richtige Weg ist einen Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Das muss schriftlich passieren innerhalb von einem Monat Wochen nach Zugang des Bescheides. Du brauchst mit dem Widerspruch nicht zugleich eine Begründung zu formulieren, du kannst erst mal innerhalb eines Monats Widerspruch erheben, die Begründung kann später nachgereicht werden. Also nicht mit dem Sachverarbeiter unnötig diskutieren. Widerspruch einlegen. So reagierst du richtig auf einen fehlerhaften Bescheid.
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Комментарии
Автор

Es gibt nur E I N E goldene Regel: nimm dir einen Fachanwalt für Sozialrecht!
Das Jobcenter ist n i c h t s anderes, als eine staatliche Zeitarbeitsfirma! Und seit wann konnte man von denen je etwas anderes erwarten als Ausbeutung, Sperren und Drohungen?

Bigoldtree
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Eingliederungsvereinbarung bitte Nie Nie Nie unterschreiben! Besteht auf ein Verwaltungsakt, da dieser Vertrag ein öffentlich rechtlicher Vertrag ist, seid ihr nicht verpflichtet dies zu unterschreiben somit müsst ihr die Verpflichtungen auch nicht nachkommen, weil dies nur per Verwaltungsakt seitens Jobcenter unterschrieben ist! Und Vertrag braucht immer zwei Parteien die unterzeichnen! Somit kann euch auch keine Sanktionen verhängt werden, da der Vertrag nur einseitig besteht ohne eure Unterschrift!

y.g.
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Habe denn Tipp mit dem Brief bezüglich einer Bestätigung am Empfang getestet.

Und die Realität zeigt das dies verweigert wird, auch denn Hinweis das sie dazu verpflichtet sind hat die Dame sehr unfreundlich vernein ( Ich muss garnichts, wenn dann schmeißen sie es in denn Briefkasten und wenn nicht ist das Ihr Problem)
Ich habe sie freundlich darum gebeten doch nur diese Bestätigung der Unterlagen mir zu Quittieren im Fall eines verschwindens der Unterlagen das ich abgesichert bin. Sie hat Mir darauf angedroht das sie das Sicherheitspersonal holt wenn ich sie jetzt nicht inruhe lasse !

Also wir sehen mal wieder das Ein staatliches Verwaltungsgebäude sich nicht an die Verpflichtungen und Gesetze halten muss ! Dies ist im Jobcenter Mannheim zumindest der Fall.

kair
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Was auch geht den Antrag mit den Kopien per Post und einschreiben zu senden.kostet zwar etwas, aber ist man auch auf die sicheren Seite, aber stimmt am besten immer persönlich hingehen und ihn abgeben.👋

mrballong
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Wichtige Unterlagen von einem Zeugen verpacken und zur Post bringen lassen. Einschreiben mit Rückschein! Kostet zwar Geld, aber je nachdem die Reise zum Jobcenter, für die persönliche Übergabe, ja auch. Der Zeuge soll noch auf den Sendungsnummerbeleg unterschreiben.

rose_queen
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Was sie sagen ok aber sie geben keine empfangbestätogung.

lorinda
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Alle meckern über das FAX, aber das ist die beste Möglichkeit, kostet kaum was, anstelle zum JC hinzufahren (bei mir 25km eine Tour), das bezahlt mir auch keiner,

Ty_TEC
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Wenn man alleine was in den Briefkasten wirft, kann man das auch mit dem Handy filmen. Das ist vielleicht nicht rechtssicher, aber glaubwürdig.

renateziegler
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Welcher Rechtsanwalt gibt denn überhaupt noch die (versäumte) Auskunft und Beratung des Jobcenters ?

martinandreas-bergmann
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Wie tut man genau die Begründung eines Widerspruchs einreichen? Welches Mittel ist am besten? Und wie formuliert man das am besten? Freue mich auf Feedback

sintex
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GDB 50 g, 4-6 Std aus der Reha 2018 entlassen.Frührente Frist verpasst seit der Reha nicht arbeiten gewesen weil nicht möglich.Bürgergeld laut Internet, abgelehnt weil 0 rauskommt.Was kann ich jetzt noch tun.Arbeitsfähig bin ich nicht.

christinebeyer
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tja es hat sich nichts geändert man sollte aber wissen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

MukbangKingCouch
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mein letztes dokument was ich dort persönlich abgab war die abmeldung eines mini-jobs. eine empfangsbestätigung (kopie mit stempel) wurde mir verweigert. auf die art und weise hab ich einige sanktionen bis 2018 kassiert. da verlor ich auch teilweise durch deren schuld (gleicher grund) meine wohnung. seit dem hab ich eigentlich immer eine eingangsbestätigung bekommen, in form einer kopie mit stempel. aber das machen die jetzt nicht mehr haben sie gesagt. 2014 haben sie auch eine krasse nummer abgezogen. ich wurde mit einer 100% sanktion bestraft....weil ich mir den "falschen" job gesucht habe. den mann den ich damals pflegen und betreuen wollte (ich hatte berufserfahrung und vom amt gezahlte kurse dafür besucht) ist inzwischen verstorben. anwalt wird eingeschaltet

WahrheitenundTatsachen-mdxd
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WIE LANGE DARF DIE BEARBEITUNGSZEIT DAUERN UM EINEN WEITERBEWILLIGUNGS ANTRAG ZU BEARBEITEN

BITTE UM ANTWORT

reginamasur
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Ja, eine gute Möglichkeit ist: als Gewerkschafts-Mitglit, gute Beratung u. Hilfe, den im Mitgliedsbeitrag ist diese Hilfe enthalten.
Ein Rechtsanwalt kann man sich nicht leisten. Der DGB hat hier Möglichkeiten zum Rechtsbeistand.

ulrikebohlmann
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TIPP Nr. 1: Niemals Fragen stellen! Denn die werden nicht korrekt beantwortet. Immer nur "Ich habe Anspruch auf ...", dann müss die Firma Jobcenter dir das Gegenteil belegen.
TIPP Nr. 2: Kopierte Unterlagen immer 'per Bote' der Firma zukommen lassen. (vermeidet Portokosten) Ein netter Nachbar, Freund macht das sicherlich sehr gerne. Angehörige werden im Falle der ach so plötzlich verschwundenen Unterlagen als "unglaubwürdig" eingestuft.

da-guckste
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Guten Tag,

ich habe eine wichtige Frage und hoffe sehr, sie können mir weiterhelfen. Das Jobcenter möchte meine Arbeitsfähigkeit einschätzen. Ich habe diagnostizierte Borderline, depressionenn, sucht und ptbs. Jetzt soll ich eine Stellungnahme an den ärtztlichen Dienst des Jobcenters schreiben, obwohl diese Diagnosen bereits dort bekannt sind beim Ärtztlichen Dienst.

Angst_Skvadron
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hallo, habe da mal nee Frage habe ein 15 stunden DIE Woche J. ( Sozialversichert) muss ich weiter Bewerbungen schreiben b.z.w mein Sachbearbeiter schickt mir weiter welche zu.??? DANKE IN VORAUS

Teetasse-vdyg
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Das jobcenter stellt sich an wie in Kindergarten

was
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Wenn ich was mit der Post ans Jobcenter schicke dann immer mit Einschreiben Rückschein

michaelwittke