7 häufige Irrtümer zum Urlaubsrecht | Betriebsrat Video

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Wir wollen heute die 7 häufigsten Irrtümer im Urlaubsrecht mit Ihnen besprechen. Und ich habe mir da mal so ein paar aus der Praxis rausgesucht. Irrtümer zum Thema Urlaub, die ich immer wieder in der Praxis höre.

🕘 Inhalt:
0:00 - Intro
0:40 - Wann ich Urlaub nehme, das bestimme ich
1:39 - Ich kann den Urlaub immer ins nächste Jahr mitnehmen
3:16 - Mein Chef kann meinen genehmigten Urlaub jederzeit widerrufen
3:58 - Kann ich in den ersten 6 Monaten Urlaub nehmen?
5:37 - Der Betriebsrat hat beim Urlaub kein Mitspracherecht

Irrtum #1: Wann ich Urlaub nehme, das bestimme ich.

Und das funktioniert leider nicht so ganz.
§ 7 BUrlG sagt ganz klar: Das ist eine Verständigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer muss seine Urlaubswünsche äußern und der Arbeitgeber muss diese Urlaubswünsche genehmigen. Das ist so ein bisschen dann ein Hin und Her. Da wird auf beide Interessen dann geachtet. Einmal natürlich die Wünsche des Arbeitnehmers, wann er Urlaub nehmen möchte und dann natürlich auch die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers, der so einen Urlaubsantrag dann auch, wenn es betrieblich notwendig ist, der Arbeitnehmer wirklich nicht in dieser Zeit den Arbeitsplatz verlassen kann, nicht weg kann von seiner Arbeitsstelle, da kann der Arbeitgeber so einen Urlaubsantrag dann auch ablehnen. Also wie Sie sehen, ganz alleine entscheiden als Arbeitnehmer können Sie das leider nicht.

Irrtum #2: Ich kann den Urlaub immer ins nächste Jahr mitnehmen.

Das ist auch so ein klassischer Irrtum. Natürlich geht das, es gibt die Möglichkeit nach dem Bundesurlaubsgesetz den Urlaub oder den Resturlaub vom letzten Jahr ins nächste Jahr mitzunehmen, das geht, aber dafür müssen auch wieder bestimmte Gründe vorliegen. Und zwar müssen das Gründe sein, die begründen, dass Sie im letzten Jahr den Urlaub nicht nehmen konnten. Meistens ist das der Fall bei kranken Arbeitnehmern oder wenn wirklich vielleicht am Ende des Jahres bei Ihnen im Betrieb noch Hochsaison ist, Hauptgeschäft, und Sie deshalb den Urlaub nicht nehmen können, dann können Sie in Einzelfällen den Urlaub ins nächste Jahr mitnehmen.

Aber bitte, der Grundsatz im Urlaubsrecht heißt: Der Urlaub muss im laufenden Jahr, in dem der Urlaub entstanden ist, auch genommen werden.

Denn Sie sollen sich ja ausruhen in dem ganzen Jahr, dafür ist der Urlaub da, dass Sie sich während des Jahres erholen und das würde so ein bisschen den Sinn und Zweck des Urlaubsgesetzes widersprechen, wenn Sie den Urlaub so lange ansammeln könnten, wie Sie möchten. Natürlich gibt es hier auch, gerade durch Tarifverträge, immer Abweichungen, wo es dann tatsächlich möglich ist, immer den Urlaub mit ins nächste Jahr zu nehmen, der Grundsatz aus dem Bundesurlaubsgesetz heißt aber: Der Urlaub, der muss in dem laufenden Kalenderjahr genommen werden, wo der Urlaub auch entstanden ist.

Irrtum #3: Mein Chef kann meinen genehmigten Urlaub jederzeit widerrufen.

Das ist auch was, was ich immer wieder höre. Man möchte in den Urlaub, man hat den Urlaub schon gebucht, seit 6 Monaten ist der Urlaub geplant. Der Urlaubsantrag wurde auch schon genehmigt vor 6 Monaten und zwei Wochen bevor man den Urlaub antreten möchte kommt der Chef und sagt: Du, es geht jetzt leider doch nicht, ich muss den Urlaub widerrufen, du kannst nicht weg. Da mal eine gute Nachricht für Sie, liebe Betriebsräte, liebe Arbeitnehmer, das funktioniert natürlich nicht. Ein einmal genehmigter Urlaub kann vom Arbeitgeber einseitig nicht widerrufen werden.

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Комментарии
Автор

3:20 bin zur zeit in einen ähnlichen fall.
Hab den Urlaub Anfang des Jahres eingereicht und Eingang wurde bestätigt, 4 wochen Zeit gegeben für "planung" und dann offiziell beantragt, dieser wurde 3 Wochen später genehmigt (alles wurde im System erfasst)
Nun 3 Wochen vorher will keiner mehr etwas davon wissen, es wären nur 2 Wochen beantragt worden, nicht 4.

mammutMK
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ICh wurde in der Probezeit gekündigt. Hatte aber insgesamt 14 Urlaubstage zu viel. Mein AG hat diese aber doch wissentlich genehmigt, kann er mir deshalb diese 14 Tage, nachträglich vom Lohn abziehen? Ich wurde ordentlich in der Probezeit gekündigt. 30.04.21 die Kündigung bekommen, zum 30.05.21. Können die mir jetzt die Tage von meinem Lohn abrechnen? Immerhin hat ja mein AG WISSENTLICH zu viel Urlaub gewährt, oder? Wie sieht es da aus?

Freedom
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Guten Tag, wieder mal ein interessantes Video, habe eine Frage. Wie haben bei uns im Betrieb Blockurlaub. Dieser blockurlaub teilt sich Kurz und Haupturlaub auf. Ist das Rechtens wenn der Betrieb mir meinen Erholungsurlaub vorschreibt wann ich Urlaub nehmen kann und wie viel Zeit darf zwischen Kurz und Haupturlaub liegen. Bei mir sind es zwischen den Blöcken nicht selten 7 - 8 Monate.und da geht man schon beinah auf dem Zahnfleisch. Lieben Gruß und weiter so mit Ihrem Kanal.

TheHomeboy
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Guten Tag.
Mich würde interessieren ob ich als AN verpflichtet bin, mich aus dem Urlaub zurückzumelden und ob solche vom AG vorgelegten Schriftstücke die unterschrieben worden, eine rechtliche Verbindlichkeit darstellen.
Bei eine Krankmeldung ist es mir verständlich den AG vor Arbeitsaufnahme wieder zu informieren. Aber bei Urlaub?

davidduver
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Hallo Franziska, kann der AG jährlich bis zu 4 Tage Urlaubsanspruch zwischen den Jahren einfach für Betriebsferien blocken und mir im Sommer verwehren, wenn ich jetzt schon weiß, dass ich da Bereitschaftsdienste haben werde, die erforderlichen Entscheidungen/BR-Anträge aber erst Ende November entschieden werden und mir im Nachgang erst der Anspruch wieder gutgeschrieben wird? Ich bin der Meinung, der Urlaubsanspruch besteht jetzt und nicht erst nach der nachträglichen Gutschrift.

stefanpulver
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Ich finde §7 legt deutlich nah das eher die Ansprüche des AN zu berücksichtigen sind, der AG kann auch viel einfach auf diese Ansprüche reagieren oder eben darum herum planen.

ZanthraX
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Hallo, ich würde gerne einzelne Tage zum Urlaub nehmen, sodass ich statt einer 5 Tage Woche eine 4 Tage Woche habe .. inwiefern darf der Chef mir das verwehren ? Soweit ich das richtig verstehe, nur dann, wenn er einen betrieblichen dringen Grund vorlegen kann bzw. soweit nicht ein anderer Arbeitnehmer mit „handycap“ genau denselben Tag als Urlaub eingereicht hat. Sehe ich das richtig ? Bitte um eine baldige Auflösung, muss nämlich noch meinen Urlaub einreichen 😃

eXenjoY
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Hallo ist es möglich, dass man keinen Urlaub nehmen kann, weil sonst niemand da wäre? Wir sind zu zweit für einen Bereich zuständig, aber ich konnte jetzt keinen Urlaub nehmen, weil sonst niemand da wäre. Wie ist sowas zu regeln? Danke

evertubeyou
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Hallo, ich habe eine wichtige Frage. Ich arbeite Vollzeit 40std.Woche je 8std. Jetzt ist es so, dass wir Freitags immer nur 6std. arbeiten, aber dafűr von Mo-Do halbe stunde mehr, also 8, 5std. Am Freitag habe ich urlaub und meine Chefin hat mir den Urlaubstag mit 6std. angerechnet und von Mo bis Do darf ich 8, 5 std. arbeiten. Eigendlich kann das doch nicht sein denn ein Vollzeitkraft bekommt den gleichen Urlaubsanspruch wie die Stundenanzahl pro Tag also 8.  Meine Chefin will aber das nicht einsehen und sie meint ein Urlaubstag ist ein Urlaubstag es spielt keine Rolle wie viel stunden ich arbeite ob 8, 4 oder 2. Und das finde ich nicht gerecht. Eigendlich hätte ich da sogar 2 std. Plus da ich ja 8, 5 std.arbeite von Mo bis Do. ?Sehe ich das rechtlich richtig oder liege ich da falsch. Wenn sie mich hier aufklãren, bin ich ihnen sehr Dankbar. Vielleicht kőnnten sie mir darűber aus dem Arbeitsrecht ein paragraph schicken. Danke ihnen. Alles gute und Liebe Lina

javediqbal-pqls
Автор

Morgen guten Tag,
Ich habe eine Frage für sie.
Bei eine 6 wöchentliche Schulferien Zeit darf der Arbeitgeber einscheiden ob ich am Anfang odar leztte 3 Woche ende Schulferien bekommen kan.
Ich habe Schulpflichtiiger Kinder.
Mfg

savaskara
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Hallo was kann machen eine leiarbeite machen wenn en eine jare keine Urlaub krikt?

monikaotvos
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4:00 Dass der AN auf jeden Fall schon vor Ablauf der ersten 6 Monate anteiligen Urlaub nehmen kann, ist m.E. falsch. Das geht nur bei entspr. Regelung im TV oder in den Teilurlaubsfällen des § 5 BUrlG.

kaithomas
Автор

Hallo zusammen, kleine Anmerkung: bei ca 06:38 Minuten kommt die Aussage Arbeitgeber und Betriebsrat entscheiden wann der Urlaub genommen wird. Einmal bitte von Eurer Seite angucken/hören

hartmutkampfer
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Guten Tag ich habe da eine Frage und zwar ich bin jetzt in einer Firma angestellt.. am 06.09.21 habe ich begonnen und mein Vertrag läuft am 30.08.22 aus allerdings habe ich einen neuen Job gefunden und habe dort jetzt gekündigt zum 30.07.22 und jetzt habe ich das Problem auf meiner Abrechnung steht 16, 5 Tage Resturlaub und jetzt wollen die in der Firma mir sagen das ich nur noch Anspruch auf 5, 5 Tage habe ?? Ich Blick da einfach nicht durch ich würde mich sehr über eine Antwort freuen

DeVil_FreeMan
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Sollte man alten Urlaub vom letzten Jahr übrig haben und dann im neuen Jahr krank sein verfällt der alte Urlaub ab dem 31 März?

birgitrontke
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Hätte mal nh Frage ich bin 16 Jahre alt und arbeite vollzeit ich habe jetzt einen Urlaubsantrag gestellt für 2 Wochen der lohnbuchhalter meinte das geht nicht da ich in probezeit bin aber ich habe jetzt schon vier monate durchgearbeitet und hatte 3tage frei in den vier Monaten und habe in ein monat ungefähr 260stunden wann kann ich urlaub bekommen?

pascalsussek
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Kein Urlaub? Oh, meine Hüfte schmerzt.... Herr Doktor, Herr Doktor 🤗

karlranseier
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Wie war das noch ich hatte noch gelernt das wenn der der Arbeitgeber mich aus dem Urlaub holt bekommt der Arbeitnehmer zu den Kosten 2 Tage Urlaub on Top wenn ja wo steht das noch mal ?

cugatp
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Guten Tag , mein Kollege hat zwei schulpflichtige Kinder , daß er seinen Urlaub in den Schulferien haben möchte ist klar . Er will 5 Wochen am Stück in den Schulferien haben , damit bin ich nicht einverstanden . Welches Recht hat er ?

DieUnendlichkeit
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Mich würde interessieren wie viel Urlaub der Arbeitgeber für einen verplanen kann. Zb mein Arbeitgeber will für nächstes Jahr 100% meines Urlaubs verplanen wegen "Umbau arbeiten" das kann doch nicht rechtens sein

paschka