JA Folge 7 - Jahresabschluss - Bewertung der Schulden - Höchstwertprinzip

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Schulden sind nach dem HÖCHSTWERTPRINZIP zu bewerten.
Dieses findet vor allem bei Fremdwährungsverbindlichkeiten Anwendung. Ändert sich also zwischen der Entstehung der Verbindlichkeit und ihrer Bewertung am Bilanzstichtag der Wechselkurs, so muss die Verbindlichkeit aufgrund des Vorsichtsprinzips mit dem höheren der beiden Werte bewertet werden.

Bei kurzfristigen Schulden gilt somit das STRENGE Höchstwertprinzip.
Bei mittel- und langfristigen Schulden gilt hingegen das GEMILDERTE Höchstwertprinzip. Demnach muss der höhere Wert nur dann angesetzt werden, wenn die Kurssteigerung voraussichtlich von Dauer sein wird.

Am Ende des Videos finden Sie eine Zusammenfassung der Bewertungsvorschriften aller Bilanzposten.

Bitte konsumieren Sie die Videos nicht einfach, sondern nutzen Sie sie aktiv. Nutzen Sie also die Pausetaste, um über das Erklärte noch einmal nachzudenken oder etwas nachzurechnen, spulen Sie bei Unklarheiten zurück, um die Erklärung noch einmal zu hören oder nutzen Sie das Video parallel zur Aufgabenbearbeitung.
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Комментарии
Автор

Alle Videos fantastisch, vielen Dank !!!

cjbllky
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Wenn die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten <=1Jahr, muss man nicht mit dem aktuellen Wechselkurs oder Divisionmittelkurs bewerten?

suess
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Betrifft das Thema auch die handelfachwirte?

Aktion-Mann
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Gibt's ein video zu inventurdifferenz?

cansukurt