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Wann muss man Zahlungen der Bundesbank melden?

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Bitte beachten! Um Meldepflichtige zu entlasten, gilt seit dem 01. Januar 2025 eine neue Meldefreigrenze von 50.000 € bei Zahlungen ins Ausland. Zahlungen ab diesem Zeitpunkt bis einschließlich 50.000 € sind von der AWV-Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank befreit, bei Zahlungen bis zum 31.12.2024 gilt die alte Meldefreigrenze von 12.500 €. Das Video und die Antworten in den Kommentaren behalten ihre Gültigkeit, beziehen sich jedoch für Zahlungen ab dem 01. Januar 2025 auf die neue Meldefreigrenze von „50.000 €“.
Wer schon einmal Geld ins Ausland überwiesen hat, kennt vielleicht den Hinweis auf dem Kontoauszug. Da wird auf eine mögliche AWV Meldepflicht und eine Hotline hingewiesen. Aber keine Sorge, nicht jeder muss sich deshalb bei der Bundesbank melden. Grundsätzlich gilt: In Deutschland kann jeder ohne Beschränkungen oder Genehmigungen Zahlungen in das Ausland leisten oder aus dem Ausland empfangen. Zahlungen über der Meldefreigrenze von 50.000 € können allerdings meldepflichtig sein.
Mehr dazu erfahrt Ihr in unserem Video oder im Internet unter:
Besuchen Sie uns auch auf anderen Plattformen und schreiben uns bei Fragen:
Adresse:
Deutsche Bundesbank
Wilhelm-Epstein-Straße 14
60431 Frankfurt am Main
Socials:
Wer schon einmal Geld ins Ausland überwiesen hat, kennt vielleicht den Hinweis auf dem Kontoauszug. Da wird auf eine mögliche AWV Meldepflicht und eine Hotline hingewiesen. Aber keine Sorge, nicht jeder muss sich deshalb bei der Bundesbank melden. Grundsätzlich gilt: In Deutschland kann jeder ohne Beschränkungen oder Genehmigungen Zahlungen in das Ausland leisten oder aus dem Ausland empfangen. Zahlungen über der Meldefreigrenze von 50.000 € können allerdings meldepflichtig sein.
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