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So berechnen Sie wie viel Grundsteuer Sie voraussichtlich bezahlen müssen ab 2025.
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Zur Berechnung der individuellen Grundsteuer eines Objekts benötigen Sie zwei Zahlen:
1. der Messbetrag
2. der Hebesatz
Beide Zahlen für die Zahlungen der letzten zwei Jahren finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid aus Januar 2023.
Für Grundsteuer B, also für Häuser und Wohnungen, gilt zur Zeit in Oberursel ein Hebesatz von 947 v.H. Der Messbetrag ist in der Regel seit Jahren unverändert.
Beispiel: Messbetrag 60,00 EUR x Hebesatz 947 v.H. = Gesamtbetrag 568,20 EUR (€142,05 je Quartal)
Ab 2025 gelten jedoch neue Messbeträge, die Eigentümer in einem "Bescheid über den Grundsteuermessbetrag" mitgeteilt bekommen haben.
Die Messbeträge mussten neu berechnet werden, da die bisherige Grundsteuer auf veralteten Werten aus dem Jahr 1964 basierten und vom Bundesverfassungsgericht als ungerecht verurteilt wurde.
Für Oberursel entsteht durch die Neuberechnung ein niedrigerer durchschnittlicher Messbetrag, somit muss der neue Hebesatz höher als bisher veranschlagt werden, um in der Summe gleich hohe Steuereinnahmen zu erzielen.
Der neue Hebesatz soll also so festgelegt werden, dass die Steuereinnahmen aus der Grundsteuer B im Jahr nach der Steuerreform (2025) genauso hoch ausfallen wie im Jahr vor der Reform (2024). Dies wird als Aufkommensneutralität bezeichnet.
Das Land Hessen empfiehlt einen Hebesatz von 1.275,70 v.H. Die Stadt Oberursel wird dies vermutlich auf 1.275 v.H. vereinfachen.
Um die neue Steuerlast eines Objekts zu berechnen, multipliziert man also der neuen Messbetrag mit 12,75.
Beispiel: Messbetrag (neu) 44,56 EUR x Hebesatz (neu) 1.275 v.H. = Gesamtbetrag (neu) 568,14 EUR. (€142,04 je Quartal)
Manche Objekte werden durch die Neuberechnung teurer, andere werden günstiger.
1. der Messbetrag
2. der Hebesatz
Beide Zahlen für die Zahlungen der letzten zwei Jahren finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid aus Januar 2023.
Für Grundsteuer B, also für Häuser und Wohnungen, gilt zur Zeit in Oberursel ein Hebesatz von 947 v.H. Der Messbetrag ist in der Regel seit Jahren unverändert.
Beispiel: Messbetrag 60,00 EUR x Hebesatz 947 v.H. = Gesamtbetrag 568,20 EUR (€142,05 je Quartal)
Ab 2025 gelten jedoch neue Messbeträge, die Eigentümer in einem "Bescheid über den Grundsteuermessbetrag" mitgeteilt bekommen haben.
Die Messbeträge mussten neu berechnet werden, da die bisherige Grundsteuer auf veralteten Werten aus dem Jahr 1964 basierten und vom Bundesverfassungsgericht als ungerecht verurteilt wurde.
Für Oberursel entsteht durch die Neuberechnung ein niedrigerer durchschnittlicher Messbetrag, somit muss der neue Hebesatz höher als bisher veranschlagt werden, um in der Summe gleich hohe Steuereinnahmen zu erzielen.
Der neue Hebesatz soll also so festgelegt werden, dass die Steuereinnahmen aus der Grundsteuer B im Jahr nach der Steuerreform (2025) genauso hoch ausfallen wie im Jahr vor der Reform (2024). Dies wird als Aufkommensneutralität bezeichnet.
Das Land Hessen empfiehlt einen Hebesatz von 1.275,70 v.H. Die Stadt Oberursel wird dies vermutlich auf 1.275 v.H. vereinfachen.
Um die neue Steuerlast eines Objekts zu berechnen, multipliziert man also der neuen Messbetrag mit 12,75.
Beispiel: Messbetrag (neu) 44,56 EUR x Hebesatz (neu) 1.275 v.H. = Gesamtbetrag (neu) 568,14 EUR. (€142,04 je Quartal)
Manche Objekte werden durch die Neuberechnung teurer, andere werden günstiger.