Der RV Befreiungsantrag für Minijobber (Geringfügig Beschäftigte)

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Vielen Dank für den Hinweis. Das ist absolut korrekt. Der richtige Begriff wäre das Übertragen der entsprechenden DEÜV Meldung.

lohnConsult-Info-Service
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Bitte entschuldigen Sie, aber ich habe eine Anmerkung: Der Befreiungsantrag des Minijobbers ist nicht an die Minijob-Zentrale zu senden, sondern verbleibt in den Entgeltunterlagen des Arbeitgebers.

faraschuu