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THÜRINGEN: AfD verliert vor Gericht! Verfassungsschutz darf „extremistische Islamfeindschaft“ nennen
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THÜRINGEN: AfD verliert vor Gericht! Verfassungsschutz darf „extremistische Islamfeindschaft“ nennen
Die Thüringer AfD ist mit einer Klage gegen den Landes-Verfassungsschutz vor dem Verwaltungsgericht Weimar gescheitert. Das Gericht erklärte die Veröffentlichung von drei umstrittenen Textpassagen als rechtens und wies die Einsprüche der Partei als unbegründet zurück. Diese Textpassagen bescheinigen der AfD extremistische Islamfeindschaft, Geschichtsrevisionismus und Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip. Die AfD hatte gefordert, dass diese Aussagen aus den Verfassungsschutzberichten gestrichen werden.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die AfD kündigte bereits an, Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen. Der Fall wird damit möglicherweise in die nächste Instanz gehen. Der Landes-Verfassungsschutz sieht sich durch das Urteil in seiner Einschätzung bestätigt und will auch weiterhin die Aktivitäten der AfD beobachten. Die Auseinandersetzung könnte weitreichende Folgen für die Bewertung der AfD in Thüringen und anderen Bundesländern haben.
#AfD #verfassungsschutz #weltnachrichtensender
In eigener Sache: Wegen des hohen Aufkommens unsachlicher und beleidigender Beiträge können wir zurzeit keine Kommentare mehr zulassen.
Danke für Eurer Verständnis - das WELT-Team
Video 2024 erstellt
Die Thüringer AfD ist mit einer Klage gegen den Landes-Verfassungsschutz vor dem Verwaltungsgericht Weimar gescheitert. Das Gericht erklärte die Veröffentlichung von drei umstrittenen Textpassagen als rechtens und wies die Einsprüche der Partei als unbegründet zurück. Diese Textpassagen bescheinigen der AfD extremistische Islamfeindschaft, Geschichtsrevisionismus und Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip. Die AfD hatte gefordert, dass diese Aussagen aus den Verfassungsschutzberichten gestrichen werden.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die AfD kündigte bereits an, Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen. Der Fall wird damit möglicherweise in die nächste Instanz gehen. Der Landes-Verfassungsschutz sieht sich durch das Urteil in seiner Einschätzung bestätigt und will auch weiterhin die Aktivitäten der AfD beobachten. Die Auseinandersetzung könnte weitreichende Folgen für die Bewertung der AfD in Thüringen und anderen Bundesländern haben.
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