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Warum Filesharing Abmahnungen einen schlechten Ruf haben | Kanzlei WBS
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Abmahnungen für das Tauschen von Filmen oder Musik im Netz (Filesharing) werden häufig verschickt, um die Rechte der Urheber zu wahren. Es handelt sich bei den Filesharing Abmahnungen um ein ganz legales Mittel, das gerade dazu dient eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und den Urheberrechtsverstoß möglichst schnell, effektiv und kostengünstig zu unterbinden. Es handelt sich hier weder um eine Abo Falle, noch um ein rechtswidriges Schreiben, wie es bei den Redtube Abmahnungen der Fall war. Und doch fühlen sich die Empfänger solcher Schreiben zumeist ähnlich übers Ohr gezogen und haben in der Regel wenig Verständnis. Tatsächlich gibt es jenseits der geltenden Gesetze gute Gründe, weshalb Filesharing Abmahnungen einen schlechten Ruf genießen. Wir haben die wichtigsten im Überblick zusammengefasst.
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
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Hotline: 0221 / 400 67 550
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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