Crashkurs Schuldrecht AT - Teil 1

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Vielen Studenten und auch Examenskandidaten fehlt der Zugang zum Schuldrecht AT. Es regelt kein besonderes Schuldverhältnis, sondern vielmehr allgemeine Grundsätze, die auf eine Vielzahl von Schuldverhältnissen anwendbar sind. Daher kann das Schuldrecht AT an unterschiedlichen Stellen in der Klausur auftauchen. In diesem Webinar wird Sören A. Croll das Schuldverhältnis und die daraus entstehenden Pflichten durchgehen. Zudem wird er das Leistungsstörungsrecht behandeln. Dieses trifft Regelungen für den Fall, dass etwas mit dem Schuldverhältnis „schief geht“. Im zweiten Teil des Webinars wird Sören unter anderem Gestaltungsrechte, den Forderungsübergang und die Gesamtschuldnerschaft besprechen.
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Комментарии
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Sören du klasse Typ ich spreche bestimmt nicht nur für mich: danke für deine Mühe, du kannst dir nicht vorstellen wieviel du mir mit deinen Beiträgen weiterhilfst. Danke Danke Danke!

einmensch
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1:43 Übersicht Vertagspflichten
4:10 Übersicht Schadensersatzansprüche und Abgrenzung SE statt und neben der Leistung
11:45 Prüfung eines Schadenersatzanspruchs §§ 280 ff.
15:08 Vertreten-müssen §§ 276- 278
22:45 Rechtsfolge: Schadensersatz §§ 249 ff.
26:10 Ausschlussgründe des Schadensersatzanspruchs
28:55 Mitverschulden § 254
32:10 Aufwendungsersatz nach § 284
35:55 Unmöglichkeit
41:20 Konkretisierung § 243 Abs. 2
44:42 Verortung der Unmöglichkeit im Anspruchsaufbau
50:50 Schuldnerverzug § 286
58:45 Annahmeverzug §§ 293 ff.
1:03:56 AGB-Kontrolle
1:08:30 Culpa in contrahendo / vorvertragliches Schuldverhältnis
1:13:10 Störung der Geschäftsgrundlage § 313

Der_Jurastudent
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Wenn direkt vom ersten Semester an, der Stoff uns so beigebracht worden wäre, hätten wir alle das Examen längst in der Tasche! Klasse !c

DengeAzadi
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Bin zwar erst bei der 11. Minute und muss jetzt schon sagen, dass ich mehr verstanden hab als in einem Monat Vorlesungszeit:) 🤝 Danke !!!

aleynahimstone
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Du rettest mein Studium trotz Corona, danke

Maxcraft
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Habe mein 2. Staatsexamen mit der Hilfe von Jura-online mit einer soliden Note bestanden. Grüße gehen raus an Sören, der mich auf unendlichen Zugfahrten begleitete ;) Kann die Kurse nur weiterempfehlen! Eine super Ergänzung zur Wiederholung!

michaelbosbach
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Sören, Hammer! Ich bin jetzt schon seit vielen Jahren Rechtsanwalt und habe seinerzeit bei dir mein Repetitorium gemacht.Jetzt schaue ich hier rein und merke, dass es noch immer viel Spaß macht dir zuzuhören. Wenn man erst mal im Beruf ist stellt man irgendwann fest, dass einem die Grundlagen irgendwie abhandengekommen sind. Und jetzt, wo ich deine Videos sehe, fällt es mir teilweise wie Schuppen von den Augen. Vielen, vielen Dank! Marvin A. Mc Kay

MarvinMcKay
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Überragendes Video, welches seinen Zweck wunderbar erfüllt. An die Leute, denen es zu schnell geht: Das ist ein Crashkurs! Perfekt um nochmal alles vor der Klausur zu wiederholen.

vierbier
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Danke Sören, dass du uns mit diesen tollen Crashkursen hier beglückst! 🙏
Du erklärst es super! 👍🏻

pippilotta
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Dank!😍 Schreibe in 2 Wochen meine Schuldrecht AT Klausur nach und du hast mir gerade mein Leben gerettet

donjabardabard
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"Ich bin immer noch Sören " :)

unknownperson-qdxt
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Vielen vielen Dank! Du kannst dir wirklich nicht vorstellen, wie mir dieses Video gerade den Hintern rettet!

Whyy
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Die entspannteste Art den Stoff zu wiederholen. Die Webinare lasse ich u.a. beim Bügeln laufen.

Ysi
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Der einzige Prof, der nicht auf 0, 5× Geschwindigkeit spricht

andibrema
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Zählt nicht zu den VSS der §§ 280 ff. BGB noch der eigentliche Schaden?

marc
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Sören ich küss dein Herz. Rettet einfach mein Examen kostenlos der Ehrenmann

ehrengriller
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Frage: bei 6:28, der Fall mit dem Auto und dem Totalschaden.
Um einen Anspruch aus 280 I, III, 283 zu ziehen brauche ich ja folgende Voraussetzungen:
I. Schuldverhältnis (+)
II. Pflichtverletzung - Unmöglichkeit (+)
III. Vertretenmüssen (+)
IV. Schaden - wenn das Auto vor der Übereignung zerstört wurde, habe ich ja keinen Schaden, da es nicht mein Eigentum ist?
Du hast gesagt, ich hätte es weiterverkaufen können; aber wenn ich es nicht weiterverkauft habe, und mich nur darauf gefreut habe, das Auto "günstig" zu bekommen, ist das ja noch kein Schaden? Wenn doch, in welcher Höhe?

Bin etwas verwirrt, wäre super wenn mir jemand helfen könnte..

afineassgoosebump
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Wo prüfe ich dann den Aufwendungsersatz?

elisaortlepp
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Schaden ist jede unfreiwillige Einbuße an einem rechtlich geschützten Interesse oder Rechtsgut. Das wäre eine zutreffendere Definition, da es nicht nur um Vermögenseinbußen geht.

ABC-qbtd
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Wenn man bei der cic auch Ansprüche gegen einen Dritten hat, dann richtet sich doch dieser Anspruch gegen diesen anderen und man würde vertragliche Ansprüche gegen den Verkäufer haben UND gegen den Dritten? Kumulieren diese Ansprüche?

ekaterinas