Gekauft, gefahren, kaputt – Wer zahlt jetzt?!

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Uncut Autotalk - Motorschaden, Getriebeschaden oder sonstige Probleme mit deinem Auto nach dem Kauf? Darauf musst du achten, wenn du dir einen Gebrauchtwagen zulegst.
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Da der Schaden innerhalb der ersten 12 Monate aufgetreten ist, gilt die Beweislastumkehr (§ 477 BGB). Das bedeutet:
• Innerhalb der ersten 12 Monate (bei Verträgen ab 2022; zuvor waren es 6 Monate) wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
• Der Händler muss beweisen, dass der Schaden durch unsachgemäße Nutzung oder normalen Verschleiß entstanden ist – was oft schwer für ihn ist.

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