Webinar: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz - Was Sie jetzt wissen müssen

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Am 12. Mai hat der Bundesrat dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zugestimmt. Das Gesetz liegt nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vor und wird voraussichtlich bereits im Juni 2023 in Kraft treten.

Mit dem HinSchG sollen die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Hinweisgebende Personen und sonstige von einer Meldung betroffene Personen sollen dadurch künftig besser geschützt werden.

Mit unserem Webinar informieren wir über die Inhalte des Gesetzes und erleichtern Unternehmen die Umsetzung der darin enthaltenen Verpflichtungen, so zum Beispiel das Einrichten und Betreiben einer internen Meldestelle.
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Комментарии
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Im § 12 Abs. 2 steht doch, dass Beschäftigungsgeber bei weniger als 50 Beschäftigten keine Meldestelle einrichten müssen (Sie sagten, dass diese bis zum Dezember durchatemen könnten). Aufatmen bis zum Dezember gilt doch nur für die Gruppe der Beschäftigungsgeber, die zwischen 50 und 249 Beschäftigte haben (§42 HinSchG) - sehen wir einmal von den Sonderregelungen für die Beschäftigungsgeber des § 12 Abs. 3 ab - bis sie am 17.12.doch eine Meldestelle einrichten müssen.

gundula
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Dislike, wegen Gendern.

Ansonsten eine tolle Präsentation und gut erklärt. 👍

overcrowd-my
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Tja, ... das wird zu Misstrauen unter Kollegen führen.

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