#noPAG - SPD klagt gegen das Polizeiaufgabengesetz

preview_player
Показать описание
Die SPD-Fraktion wird das umstrittene Polizeiaufgabengesetz (PAG) juristisch auf zwei Ebenen unter Feuer nehmen: vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof und vor dem Bundesverfassungsgericht. Natascha Kohnen betont: „Wir werden alles tun, um das von der CSU durchgepeitschte Polizeiaufgabengesetz zu stoppen. Und ich bin fest überzeugt, dass uns das gelingen wird. Dieses Gesetz beschneidet die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in einer für unsere Demokratie unerträglichen Weise. Dagegen sind wir zusammen mit zehntausenden Menschen auf die Straßen gegangen. Dennoch hat die Staaatspartei es mit ihrer absoluten Mehrheit durchgedrückt. Deshalb ziehen wir nun vor Gericht. Wir werden unseren Freistaat verteidigen.“

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Markus Rinderspacher wies darauf hin, dass das PAG jeden betreffen könne: „Das macht‘s ja so bedenklich. Völlig unbescholtene Bürgerinnen und Bürger werden durch dieses Gesetz ihrer Grundrechte beraubt. Und das, ohne einen Zuwachs an Sicherheit. Was wir stattdessen brauchen, sind mehr Polizisten auf den bayerischen Straßen und Plätzen. Die Personalsituation ist angespannt. Fast jede zehnte Stelle bei der Polizei ist derzeit schlicht nicht einsetzbar. Die Überstunden der Übrigen steigen auf immer neue Rekordhöhen.“

Die SPD-Fraktion hat für beide Klagen den bundesweit renommierten Polizeirechtler Prof. Dr. Mark A. Zöller von der Universität Trier als Prozessbeauftragten gewinnen können. Nach seiner Expertise schafft das PAG erhebliche Erweiterungen bei den Eingriffsbefugnissen der Polizei, die weit über den Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen hinausgehen. „Da haben Überwachungsphantasten ihre Wunschträume verwirklicht. Das sprengt jegliches rechtsstaatliche Maß“, sagte Zöller.

Im Mittelpunkt der SPD-Klagen steht der völlig unzureichend definierte, schwammige Begriff der „drohenden Gefahr“, auf den sich viele Detailregelungen des Gesetzes beziehen. „Und damit sollen dann Polizeibeamte in den Einsatz geschickt werden? Das ist eine Zumutung, auch für die Polizei. Dadurch verstößt das PAG klar gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot“, kritisiert Zöller.
Рекомендации по теме