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Verfassungsgericht: Staat muss Corona-Triage gesetzlich regeln
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Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen fordern Klarheit vom Gesetzgeber: Welchen Regeln sollen Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sein, wenn Intensivstationen in der Corona-Pandemie so überlastet sind, dass Mediziner nicht mehr alle Patienten retten können und eine Auswahl treffen müssen. Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht heute eine Entscheidung, ob der Gesetzgeber verpflichtet ist, für diese sogenannte Triage Kriterien vorzugeben. Die Kläger befürchten, aufgrund ihrer statistisch schlechteren Überlebenschancen aufgegeben zu werden. Ein erster Eilantrag war im Sommer 2020 abgewiesen worden.
Die Entscheidung des Gerichts: Der Gesetzgeber muss unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen im Falle einer pandemiebedingten Triage treffen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit der Verfassungsbeschwerde mehrerer behinderter Menschen stattgegeben.
Triage beschreibt eine Situation, in der die Intensivstationen so überlastet sind, dass Ärztinnen und Ärzte nicht mehr alle Patienten retten können und eine Auswahl treffen müssen. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob der Gesetzgeber verpflichtet ist, dafür Kriterien vorzugeben. Geklagt haben Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen. Sie befürchten, aufgrund ihrer statistisch schlechteren Überlebenschancen aufgegeben zu werden.
In diesem Beitrag sprechen:
00:26 Constantin Grosch, Beschwerdeführer der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
01:14 Prof. Uwe Janssens, Dt. Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
Autor/in: Samuel Kirsch, Birgit Heiseke
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#Corona #Triage #Urteil
Die Entscheidung des Gerichts: Der Gesetzgeber muss unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen im Falle einer pandemiebedingten Triage treffen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit der Verfassungsbeschwerde mehrerer behinderter Menschen stattgegeben.
Triage beschreibt eine Situation, in der die Intensivstationen so überlastet sind, dass Ärztinnen und Ärzte nicht mehr alle Patienten retten können und eine Auswahl treffen müssen. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob der Gesetzgeber verpflichtet ist, dafür Kriterien vorzugeben. Geklagt haben Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen. Sie befürchten, aufgrund ihrer statistisch schlechteren Überlebenschancen aufgegeben zu werden.
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00:26 Constantin Grosch, Beschwerdeführer der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
01:14 Prof. Uwe Janssens, Dt. Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
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