Höhere Grundrente sichern: freiwillige Steuererklärung machen, Lohi Bayern empfiehlt

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Der Lohnsteuerhilfeverein Bayern e.V. (Lohi) rät Menschen mit Anspruch auf die Grundrente darüber nachzudenken freiwillig eine Steuererklärung zu machen, weil diese sich vorteilhaft auf die Höhe des Grundrentenzuschlages auswirken kann.  Dabei ist ein wenig Eile geboten, weil die Deutsche Rentenversicherung die Finanzdaten bis 31.10.2024 abruft, damit diese bei der nächsten Einkommensanrechnung ab 01.01.2025 vorliegen. Da sollten sich Rentnerinnen und Rentner beeilen und eine Steuererklärung abgeben, so dass der Steuerbescheid noch vor dem 31.10.2024 erlassen wird und dem Finanzbehörden auch tatsächlich Ende Oktober 2024 vorliegt. Grundrentenbezieher haben es mit der Steuererklärung selbst in der Hand die Höhe des zuversteuernden Einkommens zu bestimmen. Je mehr berechtigte Abzüge sie geltend machen, um so niedriger ist das zu versteuernde Einkommen, was sich wiederum positiv auf die Höhe des Grundrentenzuschlages auswirken kann. Die Empfehlung des Lohi-Bayern e.V. können Sie auf dessen Internetseite unter der Rubrik Steuertipps vom 06.08.2024 nachlesen.
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Комментарии
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Das zu versteuernde Einkommen kann auch durch eine Schwerbehinderung massiv gesenkt werden

WernerGünther-eo
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Fehler im Video!: Die Daten werden zum 31.10.2024 abgerufen. Im Text unter dem Video steht es richtig.

alexanderrottmann
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Etwas Zeitgewinn ist durch Steuerberater und Lohnsteuerhilfeverein möglich, dann kann die Steuererklärung noch nach hinten verschoben werden.

hansjurgenbartels
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Mein Mann bekommt schon die Grundrente, wenn wir jetzt eine freiwillige Steuererklärung abgeben,
Frage: Muss mein Mann dann bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Überprüfung stellen, oder wir das dann automatisch neuberechnet?
Ich bedanke mich bei Ihnen, Sie geben immer sehr wertvolle Tipps.
Mit freundlichen Grüßen Gerda

GertrudLinsel
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Für eine freiwillige Steuererklärung hat man 5 Jahre Zeit. Da ist der Stichtag 31.8. irrelevant.
Man kann also noch rückwirkend für 2019 eine Erklärung abgeben, die am 31.12. beim Finanzamt eingegangen sein muss.

josefwalser
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Das ist ja ein unverschämtes Ansinnen - freiwillige Steuererklärung!
Warum muß man dem Rententräger/Staat/Finanzamt ihre Gesetze und ihre ordinäre Arbeit, für die sie ohnehin viel zu üppig bezahlt werden, nachweisen?

Ich verstehe zwar Ihre Worte, sehr geehrter Herr RA Knöppel, kann aber Ihren Enthusiasmus nicht wirklich teilen.

heikewolf