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Bundesrat stimmt Gesetzen zur Gas- und Strompreisbremse zu
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Mit der Zustimmung durch den Bundesrat haben die Preisdeckel für Gas, Fernwärme und Strom die letzte Hürde genommen. Damit gilt für Privatverbraucher:innen ab März 2023 ein gesetzlich festgelegter Maximalpreis für den Großteil ihres Vorjahresverbrauchs. Der Preisdeckel wird auch rückwirkend für Januar und Februar angerechnet.
Um Anreize zum Einsparen beizubehalten, gelten sie aber jeweils nur für einen Teil des Verbrauchs. Der Gaspreis wird für Privathaushalte auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Der Preisdeckel gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eines Haushalts.
Beim Strompreis gilt die Obergrenze von 40 Cent pro Kilowattstunde – ebenfalls für einen sogenannten Basisverbrauch von 80 Prozent. Der derzeitige Durchschnittspreis liegt bei um die 43 Cent pro Kilowattstunde an.
Mehr dazu:
Um Anreize zum Einsparen beizubehalten, gelten sie aber jeweils nur für einen Teil des Verbrauchs. Der Gaspreis wird für Privathaushalte auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Der Preisdeckel gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eines Haushalts.
Beim Strompreis gilt die Obergrenze von 40 Cent pro Kilowattstunde – ebenfalls für einen sogenannten Basisverbrauch von 80 Prozent. Der derzeitige Durchschnittspreis liegt bei um die 43 Cent pro Kilowattstunde an.
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