Die rechtfertigende Pflichtenkollision I Strafrecht AT Grundlagen 16

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In diesem Video geht es weiter im Strafrecht mit dem Rechtfertigungsgrund der rechtfertigenden Pflichtenkollision. Dieser wird anhand von Beispielen einfach erklärt. Auch wird das Verhältnis von § 323c zu der Garantenpflicht thematisiert.
Von der rechtfertigenden Pflichtenkollision solltet ihr mal gehört haben. Besonders wenn im Sachverhalt steht, "X kann nur eine der beiden retten" oder Ähnliches. Ein tiefgreifendes Verständnis ist nicht notwendig.

ABO:

Quellen:
Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht AT, 51. Auflage,
Satzger, Helmut Strafrecht AT Grundkurs Skript

Timestamps:
0:00 Intro
0:06 Schema
1:08 Anwendungsbereich
1:57 Woher kommt dieser Rechtfertigungsgrund?
3:35 Beispiel 1
5:10 Beispiel 2 "Scheinkollision"

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Комментарии
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Bei den subj Voraussetzungen schreibt man dann nur dass der Täter die Lage kannte oder wie?

ronjaa.
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Wie stellt sich das ganze dar, wenn bspw. ein Arzt gegenüber eines Patienten kraft tatsächlicher Übernahme und durch seine Amtsstellung Schutzverpflichtet ist, gegenüber einem Anderen aber eben nur durch die Amtsstellung? Stellt man dann lediglich auf die Gleichwertigkeit der zu leistenden Handlung ab oder "überwiegt" die Anzahl der Garantenpflichten?

threjoe
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Hey bezüglich des letzten Beispiels: So würde ich als Erstes zu bedenken geben, das natürlich beachtet werden muss, wie lange der Vater denn schon die Lebensgefährtin hat und ob es da nicht womöglicherweise eine Beziehung herrscht, die einer familären Bindung und damit einer Garantenstellubg gleichkommt. Auch müsste man hier natürlich prüfen, ob denn nicht ein Verbotsirrtum hier vorliegt, da hier aus meinen Augen für einen Laien nicht herrvorgeht, das er rechtlich in einer Pflicht ist, zuerst seinen Vater zu retten, wenn nicht gar ein Tatvestandsirrtum, wenn ihm nicht klar ist, das er auch als Erwachsener noch eine Garantenstellung gegenüber seinem Vater hat, auch das für mich nicht wirklich einfach erschließbar. Und dann kommt, das ich diese Auslegung für äußerst problematisch halte, da ich sie in Konflikt mit Artikel 1 des Grundgesetzes halte, wenn die Rechtsordnung dem einzelnen die Rettung eines bestimmten Lebens über die Rettung eines anderen Lebens aufzwingt, da dies eine defacto Gewichtung einzelner Menschenleben ist.

percyjc.