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Landtag Rheinland-Pfalz - 12. Plenarsitzung, 18. WP - 15.12.2021

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12. Plenarsitzung am Mittwoch, dem 15. Dezember 2021, 14:00 Uhr
***
00:00:00 - 00:05:11 Vorspann
00:05:11 - 00:08:57 Mitteilungen des Präsidenten
00:08:57 - 00:15:12 TOP 1 Bestätigung und Vereidigung eines Mitglieds der Landesregierung gemäß Artikel 98 Abs. 2 und Artikel 100 der Verfassung für Rheinland-Pfalz
00:15:12 - 00:17:46 TOP 2 Zustimmung zur Bestellung des Stellvertreters/der Stellvertreterin der Ministerpräsidentin gemäß Artikel 105 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz
00:17:46 - 01:23:33 TOP 3 Landeshaushaltsgesetz 2022 (LHG 2022)
01:23:33 - 01:29:42 TOP 4 Vom Landtag vorzunehmende Wahlen
01:29:42 - 01:30:37 TOP 5 Landesgesetz zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes
***
***
Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung im deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz.
Er vertritt das Volk, wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung, beschließt die Gesetze und den Landeshaushalt, kontrolliert die vollziehende Gewalt und wirkt an der Willensbildung des Landes mit.
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Interessante und hilfreiche Infos gibt es auch auf der Facebook-Seite, dem Instagram-Account und im Twitter-Kanal des Landtags.
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00:08:57 - 00:15:12 TOP 1 Bestätigung und Vereidigung eines Mitglieds der Landesregierung gemäß Artikel 98 Abs. 2 und Artikel 100 der Verfassung für Rheinland-Pfalz
00:15:12 - 00:17:46 TOP 2 Zustimmung zur Bestellung des Stellvertreters/der Stellvertreterin der Ministerpräsidentin gemäß Artikel 105 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz
00:17:46 - 01:23:33 TOP 3 Landeshaushaltsgesetz 2022 (LHG 2022)
01:23:33 - 01:29:42 TOP 4 Vom Landtag vorzunehmende Wahlen
01:29:42 - 01:30:37 TOP 5 Landesgesetz zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes
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Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung im deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz.
Er vertritt das Volk, wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung, beschließt die Gesetze und den Landeshaushalt, kontrolliert die vollziehende Gewalt und wirkt an der Willensbildung des Landes mit.
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