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Das humanitäre Völkerrecht zwischen Anspruch und Wirklichkeit
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Martin liest »Das humanitäre Völkerrecht zwischen Anspruch und Wirklichkeit« von Wolfgang Kaleck und Andreas Schüller: »Immerhin 196 Staaten haben die Genfer Konventionen unterzeichnet. Aber wie sieht es mit der Umsetzung aus? Angesichts der vielen Kriege und der Art und Weise, wie sie geführt werden, fällt die Bilanz nach 75 Jahren bestenfalls gemischt aus.« Anlässlich eines Doppeljubiläums der Genfer Konventionen im August 2024 erschien der zitierte bzw. vorgelesene Text in der Zeitschrift »Aus Politik und Zeitgeschichte« (APuZ) in der Ausgabe »Genfer Konventionen« (74. Jahrgang, Ausgabe 30-32/2024), herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung. Der Text steht unter der Creative Commons Lizenz und darf unter Nennung der Herausgeberin und der jeweiligen Autor:innen zu nichtkommerziellen Zwecken weiterverbreitet werden.
»Das humanitäre Völkerrecht zwischen Anspruch und Wirklichkeit« von Wolfgang Kaleck und Andreas Schüller: »Immerhin 196 Staaten haben die Genfer Konventionen unterzeichnet. Aber wie sieht es mit der Umsetzung aus? Angesichts der vielen Kriege und der Art und Weise, wie sie geführt werden, fällt die Bilanz nach 75 Jahren bestenfalls gemischt aus.«
»Vor 160 Jahren, am 22. August 1864, unterzeichneten zwölf Staaten in Genf die „Konvention zur Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde“. Es war der erste völkerrechtliche Vertrag, der den Schutz von Verwundeten und die Neutralität des Sanitätspersonals vorsah. Vor 75 Jahren folgten vier weitere Abkommen, mit denen unter anderem der Schutz von Kriegsgefangenen und Zivilpersonen festgeschrieben wurde. Die vier Genfer Konventionen von 1949 bilden den Kernbestand des humanitären Völkerrechts, das im Laufe der Zeit beständig weiterentwickelt wurde. Dennoch gehen auch heutige Kriege regelmäßig mit Verletzungen des humanitären Völkerrechts einher«
Die Entwicklung der Genfer Konventionen ist eng mit der Geschichte der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verbunden.
Kapitelmarken
00:00:00.000 Einleitung
00:00:57.559 Humanitäres Völkerrecht zwischen Anspruch und Wirklichkeit
00:03:33.088 (universeller) Anspruch der Genfer Konventionen
00:08:48.089 (universelle) Wirklichkeit der Genfer Konventionen
00:13:47.975 internationale Strafjustiz
00:18:33.994 Völerstrafrecht in Deutschland
00:20:57.285 Fazit
00:24:21.002 Über die Autoren Wolfgang Kaleck und Andreas Schüller
00:24:38.327 Abspann
»Das humanitäre Völkerrecht zwischen Anspruch und Wirklichkeit« von Wolfgang Kaleck und Andreas Schüller: »Immerhin 196 Staaten haben die Genfer Konventionen unterzeichnet. Aber wie sieht es mit der Umsetzung aus? Angesichts der vielen Kriege und der Art und Weise, wie sie geführt werden, fällt die Bilanz nach 75 Jahren bestenfalls gemischt aus.«
»Vor 160 Jahren, am 22. August 1864, unterzeichneten zwölf Staaten in Genf die „Konvention zur Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde“. Es war der erste völkerrechtliche Vertrag, der den Schutz von Verwundeten und die Neutralität des Sanitätspersonals vorsah. Vor 75 Jahren folgten vier weitere Abkommen, mit denen unter anderem der Schutz von Kriegsgefangenen und Zivilpersonen festgeschrieben wurde. Die vier Genfer Konventionen von 1949 bilden den Kernbestand des humanitären Völkerrechts, das im Laufe der Zeit beständig weiterentwickelt wurde. Dennoch gehen auch heutige Kriege regelmäßig mit Verletzungen des humanitären Völkerrechts einher«
Die Entwicklung der Genfer Konventionen ist eng mit der Geschichte der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verbunden.
Kapitelmarken
00:00:00.000 Einleitung
00:00:57.559 Humanitäres Völkerrecht zwischen Anspruch und Wirklichkeit
00:03:33.088 (universeller) Anspruch der Genfer Konventionen
00:08:48.089 (universelle) Wirklichkeit der Genfer Konventionen
00:13:47.975 internationale Strafjustiz
00:18:33.994 Völerstrafrecht in Deutschland
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00:24:21.002 Über die Autoren Wolfgang Kaleck und Andreas Schüller
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