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Was erwartet das AMS von mir? Meine Pflichten

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Was erwartet das AMS von mir? In diesem Video erfahren Sie, welche Vereinbarungen und Pflichten für AMS-Kund_innen wichtig sind.
#AMS #Erstinformation #Arbeitsuchende
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Was wir von Ihnen erwarten - Vereinbarungen und Pflichten für Kund_innen des AMS:
• Halten Sie Termine und Fristen ein! Sollten Sie aus wichtigen Gründen einen Termin nicht einhalten können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.
• Seien Sie an Werktagen erreichbar! Hinterlegen Sie beim AMS eine gültige Telefonnummer oder E-Mailadresse und checken Sie Ihr eAMS-Konto und Ihre Post regelmäßig.
• Übermitteln Sie uns Unterlagen wie beispielsweise Ihren Lebenslauf.
• Setzen Sie die Inhalte der Betreuungsvereinbarung um und nehmen Sie an vereinbarten Schulungen und Kursen teil.
Ihre Meldepflichten:
Damit Sie die Dienstleistungen des AMS in Anspruch nehmen können und wir Ihren Anspruch auf Geldleistungen prüfen können, müssen Sie uns jede Änderung Ihrer Lebenssituation sofort melden!
Wenn Sie die Meldepflichten nicht einhalten, kann es zur Einstellung und Rückforderung von bezogenen Geldleistungen sowie in weiterer Folge zur Verhängung einer Geldstrafe oder zur Erstattung einer Strafanzeige kommen.
Bitte melden Sie uns die Aufnahme einer Beschäftigung, auch wenn diese nur geringfügig oder kurzfristig ist und melden Sie uns,
- wenn eine bereits gemeldete Arbeitsaufnahme nicht zustande kommt,
- wenn Sie einen Kurs, eine Schulausbildung oder ein Studium beginnen oder vorzeitig beenden und
- wenn sie krank sind.
Melden Sie uns außerdem alle Änderungen Ihrer persönlichen Lebensumstände:
• Übersiedlung
• Auslandsaufenthalt
• Geburt eines Kindes
• Änderung der Kinderbetreuungszeiten
• Pensionsbeantragung
• Änderung der Einkommensverhältnisse von Ihnen oder Familienangehörigen
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✦✦✦✦Für weitere Informationen zum AMS für Arbeitsuchende✦✦✦✦
#AMS #Erstinformation #Arbeitsuchende
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Was wir von Ihnen erwarten - Vereinbarungen und Pflichten für Kund_innen des AMS:
• Halten Sie Termine und Fristen ein! Sollten Sie aus wichtigen Gründen einen Termin nicht einhalten können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.
• Seien Sie an Werktagen erreichbar! Hinterlegen Sie beim AMS eine gültige Telefonnummer oder E-Mailadresse und checken Sie Ihr eAMS-Konto und Ihre Post regelmäßig.
• Übermitteln Sie uns Unterlagen wie beispielsweise Ihren Lebenslauf.
• Setzen Sie die Inhalte der Betreuungsvereinbarung um und nehmen Sie an vereinbarten Schulungen und Kursen teil.
Ihre Meldepflichten:
Damit Sie die Dienstleistungen des AMS in Anspruch nehmen können und wir Ihren Anspruch auf Geldleistungen prüfen können, müssen Sie uns jede Änderung Ihrer Lebenssituation sofort melden!
Wenn Sie die Meldepflichten nicht einhalten, kann es zur Einstellung und Rückforderung von bezogenen Geldleistungen sowie in weiterer Folge zur Verhängung einer Geldstrafe oder zur Erstattung einer Strafanzeige kommen.
Bitte melden Sie uns die Aufnahme einer Beschäftigung, auch wenn diese nur geringfügig oder kurzfristig ist und melden Sie uns,
- wenn eine bereits gemeldete Arbeitsaufnahme nicht zustande kommt,
- wenn Sie einen Kurs, eine Schulausbildung oder ein Studium beginnen oder vorzeitig beenden und
- wenn sie krank sind.
Melden Sie uns außerdem alle Änderungen Ihrer persönlichen Lebensumstände:
• Übersiedlung
• Auslandsaufenthalt
• Geburt eines Kindes
• Änderung der Kinderbetreuungszeiten
• Pensionsbeantragung
• Änderung der Einkommensverhältnisse von Ihnen oder Familienangehörigen
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