⚡️Große Änderungen für Rentner: Das ist bei der Witwenrente ab Juli 2024 neu

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⚡️Große Änderungen für Rentner: Das ist bei der Witwenrente ab Juli 2024 neu. Hallo, liebe Zuschauer und Gäste des Senders! Die Hinterbliebenenrente steigt und bringt für Millionen Rentner eine Erhöhung. Doch wer profitiert wirklich und was ändert sich konkret?
München – Änderungen in der Hinterbliebenenrente stehen bevor: Ab dem 1. Juli 2024 können sich 21 Millionen Rentner auf eine Erhöhung von 4,57 Prozent bei der Altersrente freuen. Dies bedeutet für die fünf Millionen Witwen und Witwer unter ihnen ebenfalls eine Erhöhung. Zusätzlich gibt es einen Extrazuschlag von 7,5 Prozent für Hinterbliebene, die zwischen 2001 und 2018 in den Ruhestand eingetreten sind. Dieser Zuschlag wird jedoch nur gewährt, wenn der verstorbene Ehepartner keine eigene Rente bezogen hat.
Der anrechnungsfreie Einkommensverdienst erhöht sich netto auf 1038 Euro. Hinterbliebene, die monatlich bis zu 1730 Euro brutto verdienen, können ihren Rentenanspruch geltend machen. Dies gilt insbesondere für Witwen und Witwer, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben. Der Kinderfreibetrag in der Einkommensanrechnung steigt ebenfalls auf 220,19 Euro. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen zwei Fällen:
Erstens, diejenigen, die im letzten Kalenderjahr bereits erwerbstätig waren und Einkommen erzielt haben. In diesem Fall spielt die Einkommenserhöhung im laufenden Kalenderjahr keine Rolle. Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt vorerst keine höheren Arbeitseinkommen. Diese werden erst ab dem 1. Juli des nächsten Anpassungstermins berücksichtigt. Bis dahin zählt der durchschnittliche Bruttoverdienst im Kalenderjahr vor der aktuellen Rentenanpassung, also zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023.
Zweitens, diejenigen, die im vergangenen Kalenderjahr nicht erwerbstätig waren. Bei dieser Gruppe wird das aktuelle Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Daraus ergeben sich Mitteilungspflichten. Personen, auf die dies zutrifft, müssen der Deutschen Rentenversicherung die Aufnahme einer Beschäftigung und die Einkommenserzielung anzeigen.
Wenn das Einkommen um zehn Prozent oder mehr sinkt, muss dies sofort gemeldet werden. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht ergeben sich finanzielle Konsequenzen: Die Hinterbliebenenrente wird rückwirkend gemindert, was für Betroffene eine Rückzahlung von einigen tausend Euro zur Folge hat.
Im vergangenen Jahr wurde eine Debatte über die Abschaffung der Witwenrente angestoßen, um diverse Lücken im Bundeshaushalt zu decken. „Die jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen“, erklärte Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, ihren Vorschlag gegenüber dem Spiegel.
„Außerdem tragen so alleinstehende Beitragszahlende zur Finanzierung von Rentenansprüchen für nicht erwerbstätige Partner bei, die selbst nicht in das System einzahlen“, fügte die Regierungsberaterin hinzu. Die Neuregelung würde jedoch nicht für aktuelle Bezieher gelten. Als Alternative schlug die Ökonomin das selten genutzte Rentensplitting vor, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche 50:50 aufgeteilt werden.
Nach einer von der Bild durchgeführten Umfrage empfanden 90 Prozent der abstimmenden Bürger in Deutschland den Vorschlag als „herzlos“. Auch Experten und Politiker kritisierten den Vorschlag. Laut Dirk von der Heide, damaliger Sprecher der Deutschen Rentenversicherung, sind hauptsächlich Frauen Empfänger der Hinterbliebenenrente. Die Rentenversicherung leistet damit „insbesondere für Witwen einen großen Beitrag zur finanziellen Absicherung beim Tod des Partners“. Die Ampel-Regierung sprach sich klar gegen den Vorschlag aus: „Die Hinterbliebenenrente ist sicher“.
Aber das ist noch nicht alles. Schon jetzt können viele Rentner eine Rentenerhöhung von 300 Euro bekommen. Wie das geht, erfahren Sie in den Kommentaren zum Video. Ich habe für Sie eine ausführliche Anleitung hinterlassen. Lesen Sie sie unbedingt!
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