Markenrecht: Sind die Kosten des Patentanwaltes zu zahlen?

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Patentanwaltskosten im gerichtlichen Verfahren:
Nicht erstattungsfähig, wenn die Mitwirkung an dem Verfahren
nicht substantiiert dargelegt und glaubhaft gemacht wurde

Bei markenrechtlichen Ansprüchen wird zum Teil auf der Abmahnerseite ein Patentanwalt beigezogen. Dies führt dazu, dass die Anwaltskosten für diese Partei sich -vereinfacht gesagt- verdoppeln. Das Oberlandesgericht München (OLG München, Beschluss vom 22.05.2015, Az.: 6 W 1139/14) hat in einem von uns auf Antragsgegnerseite betreuten Verfahren die Erstattung von Patentanwaltskosten zurückgewiesen. Begründet wurde dies mit dem fehlenden Nachweis der Mitwirkung des Patentanwaltes in dem Verfahren:


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