Arbeiten trotz Rente: Was bedeutet das für die Sozialabgaben? – VdK gibt dir Recht! #67

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Immer mehr RentnerInnen entscheiden sich dafür, auch nach Erreichen des Rentenalters weiterhin zu arbeiten. Im Jahr 2022 waren 1,05 Millionen Beschäftigte in Deutschland 67 Jahre oder älter. Davon waren 217.000 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, während 835.000 einen Minijob ausübten. Im Vergleich zum Jahr 2010 ist die Zahl um knapp 20% gestiegen. Doch wie sieht es mit den Beiträgen zur Sozialversicherung für arbeitende RentnerInnen aus? Müssen sie von ihrem Gehalt auch Beiträge für Kranken-,Unfall-, Renten, Pflege- und Arbeitslosenversicherung leisten? Darüber spricht Moderatorin Nina Foto in diesem Videointerview mit dem Sozialrechtsexperten Ronny Hübsch.

Kapitelübersicht:
0:00 Inhalt
0:07 Intro
0:19 Begrüßung
0:30 Einleitung: Berufstätige RentnerInnen
1:16 Bezahlen berufstätiger RentnerInnen Sozialabgaben vom Gehalt?
2:35 Zahlen berufstätige Rentner in die Rentenversicherung ein?
3:05 Macht die Rentenform einen Unterschied?
3:37 Steigt die Rente durch weitere Einzahlungen des Rentners/der Rentnerin?
6:06 Arbeitslosenversicherung: Zahlt ein berufstätiger Rentner hier ein?
6:37 Keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld als RentnerIn?
7:45 Unfallversicherung: Abzüge bei berufstätigen RentnerInnen?
8:25 Wie ist die Hinzuverdienstgrenze bei RentnerInnen?
10:18 Individuelle Fragen?
10:55 Outro

Wenn Sie zu Ihrer individuellen Situation Beratung und Hilfestellung benötigen – melden Sie sich telefonisch bei Ihrer nächstgelegenen VdK-Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer persönlichen VdK-Sozialrechtsreferentin bzw. Ihrem persönlichen Sozialrechtsreferenten.

In Baden-Württemberg finden Sie Ihre persönliche VdK-Beratungsstelle hier:

*YOUTUBE-SERIE: "VdK gibt dir Recht!"*

In 34 hauptamtlich besetzten VdK-Beratungsstellen in Baden-Württemberg stehen unsere JuristInnenen Hilfesuchenden bei allen Fragen rund um das Thema Sozialrecht zur Seite. In der YouTube-Serie „VdK gibt dir Recht!“ haben wir die Fragen und Themen zusammengestellt, die in unserer Beratung besonders häufig zur Sprache kommen. VdK-Jurist und Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch stellt diese vor und erläutert in wenigen Minuten die wichtigsten rechtlichen Hintergründe anhand eines konkreten Beispiels. Unser Anliegen: Unser Expertenwissen möglichst vielen Menschen zur Verfügung zu stellen und damit unterstützen zu können.

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*ÜBER UNS*
Der VdK ist Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,2 Millionen Mitgliedern – alleine in Baden-Württemberg sind es knapp 270.000!

Wir machen uns für alle stark, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen und haben die richtigen Antworten bei Fragen zu Rente, Armut, Behinderung, Gesundheit oder Pflege.

Wir finanzieren uns durch Mitgliedsbeiträge, sind überparteilich, unabhängig und gehören keiner Glaubensgemeinschaft an. Mit 34 Beratungsstellen in Baden-Württemberg sind wir auch in Ihrer Nähe. Fachkundige Juristen beraten und vertreten unsere Mitglieder vor Behörden und Sozialgerichten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die sozialen Sicherungssysteme erhalten bleiben. Heute und in Zukunft.

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Комментарии
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Fehler in Minute 08:05: die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt in Deutschland der Arbeitgeber alleine.

vollzeitstromer
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Ich bin 1953 geboren, habe eine Teilzeitarbeit gehabt und mein AG musste 85 Euro in die Rente zahlen, in Kranken und Pflegevers.zahlen es war überhaupt NICHT LUKRATIV wegen die hohe Abzüge!!!

etelkafrommer
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Mein Papa ist krank und meine Mutter ist über mein VAter versichert und mein Papa hat eine erwerbs minderrung und meine Mutter arbeitet nicht was soll machen

suwar
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Die Hinzu Verdienst Grenze ist wichtig. Wird sie überzogen, kann die aktuell ausbezahlte Rente von der RV gekürzt werden.

gerole.
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Hallo, hab ich das richtig verstanden, wenn ich in eine vorgezogene altersrente beziehe mus ich alg beiträge bezahlen?

rolandjuhe
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Und wieviel Rentner haben vor 24 jahren nebenbei gearbeitet das würde.mich mal interessieren wahrscheinlich nicht mal die hälfte die gearbeitet haben .

alberthaubner
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Wenn die Beiträge zur Krankenversicherung aus der vorgezogenen Altersrente und der Beschäftigung zusammen die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, kann man die, gezahlten Beiträge für die darüber liegen zurück erhalten, soweit verstanden. Wie sieht der Prozess dazu aus? Von wem erhält der Rentner die Rückerstattung, erhält er diese automatisch z.B. von der Krankenkasse zurück oder müssen diese beantragt werden, gilt es dabei Fristen einzuhalten?

vollzeitstromer
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Wie sieht es mit der steuerklasse 6 aus

monikalacina
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Noch komplizierter kann man dieses Sachlage nicht erklären. Was für eine katastrophale Info.

D-zg
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Ihr Experte ist leider ein schlechter Rechner und daher ein schlechter Ratgeber. Wenn ich nach Erreichen der Regelaltersgrenze Rentenversicherungsbeiträge zahle, wird mir mit etwas Verspätung sowohl mein Beitrag als auch der Arbeitgeberbeitrag rentensteigernd angerechnet. Wenn ich keine eigenen Rentenversicherungsbeiträge zahle, verfällt der Arbeitgeberanteil, den der Arbeitgeber ja trotzdem zahlen muss. Ich verschenke also Geld, wenn ich dem Rat ihres "Experten" folge. Etwas anderes gilt nur, wenn ich mit einem frühen Tod rechnen muss, aber das dürfte wohl auf die wenigsten Rentner, die weiterarbeiten, zutreffen.

haralddommasch