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Löschzug + RTW Feuerwehr Hannover FRW 5 Roderbruch
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Ein Gong ertönt, das Licht in der gesamten Wache schaltet sich ein - Löschzug-Alarm für die Wache 5!
An einem Samstagnachmittag werden die Einsatzkräfte der Feuer- und Rettungswache 5 (Roderbruch) der Feuerwehr Hannover zu einem Brandeinsatz alarmiert. Nach kurzer Zeit macht sich ein Verband aus fünf Fahrzeugen auf den Weg in Richtung Einsatzstelle:
- Einsatzleitwagen (ELW) C-Dienst "Florian Hannover 5-11-1" (leider nicht ganz so gut erwischt)
- Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) 20 A(nton) "Florian Hannover 5-48-1"
- Drehleiter vollautomatisch mit Rettungskorb (DLA[K]) 23/12 "Floran Hannover 5-30-1"
- HLF 20 B(erta) "Florian Hannover 5-48-2" und
- der noch relativ neue Rettungstransportwagen (RTW) 2 "Floran Hannover 5-83-2"
Aufgenommen mit dem Sony FDR-AX53
04/2020
Die auf diesem Kanal gezeigten Videos sollen dem Zuschauer verschiedenste Einsatzfahrzeuge und ihre optischen und akustischen Sondersignale vorführen. Sind Personen, Kennzeichen o.ä. zu erkennen, so sind diese als Beiwerk nach §23 KunstUhrG anzusehen.
Jedwede Handlungen, in der die hier gezeigten Werke unerlaubt vervielfältigt oder verwendet werden, stellen einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz dar und können demnach strafrechtlich verfolgt werden.
An einem Samstagnachmittag werden die Einsatzkräfte der Feuer- und Rettungswache 5 (Roderbruch) der Feuerwehr Hannover zu einem Brandeinsatz alarmiert. Nach kurzer Zeit macht sich ein Verband aus fünf Fahrzeugen auf den Weg in Richtung Einsatzstelle:
- Einsatzleitwagen (ELW) C-Dienst "Florian Hannover 5-11-1" (leider nicht ganz so gut erwischt)
- Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) 20 A(nton) "Florian Hannover 5-48-1"
- Drehleiter vollautomatisch mit Rettungskorb (DLA[K]) 23/12 "Floran Hannover 5-30-1"
- HLF 20 B(erta) "Florian Hannover 5-48-2" und
- der noch relativ neue Rettungstransportwagen (RTW) 2 "Floran Hannover 5-83-2"
Aufgenommen mit dem Sony FDR-AX53
04/2020
Die auf diesem Kanal gezeigten Videos sollen dem Zuschauer verschiedenste Einsatzfahrzeuge und ihre optischen und akustischen Sondersignale vorführen. Sind Personen, Kennzeichen o.ä. zu erkennen, so sind diese als Beiwerk nach §23 KunstUhrG anzusehen.
Jedwede Handlungen, in der die hier gezeigten Werke unerlaubt vervielfältigt oder verwendet werden, stellen einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz dar und können demnach strafrechtlich verfolgt werden.
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