Update Schönheitsreparaturen - BGH-Urteil 08.07. 2020 | Andreas Mauritz Rechtsanwälte

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Update zum Video "Schönheitsrepararturen - die Basics"

Das BGH-Urteil, veröffentlicht am 08.07.2020 (AZ VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18) zum Thema Schönheitreparaturen bei einer zu Mietbeginn unrenovierten Wohnung. Im urlaubsbedingt erst heute etwas später hochgeladenen Update geht Frau Wisocki auf die aktuelle Entscheidung ein.

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Комментарии
Автор

Ich habe 2014 eine unrenovierte Wohnung bezogen, bei Auszug habe ich keine Schönheitsreparaturen durchgeführt.
Diese hat der Vermieter jetzt von einer Malerfirma machen lassen.
Wo ist den aber mein Vorteil als Mieter, wenn der Vermieter nach Schlüsselübergabe renoviert, jetzt zahle ich also 50% für nichts?

paskal
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Der Mieter kann in diesem Sozialismus die Wohnung nun komplett herunterwohnen und der Vermieter muss die Kosten dafür mindestens mit der Hälfte übernehmen?

gunpaperclip
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Vlt muss der Vermieter auch noch die Hälfte der Möbel bezahlen wenn der Mieter auszieht, diese wurden schliesslich auch abgenutzt!
Eine saubere Wohnung bei Abgabe können Sie ebenfalls nicht mal mehr erwarten, denn besenrein ist nicht sauber genug um neu zu vermieten.
Man sollte den Gesetzgeber in genau solche Wohnungen einziehen lassen und die Politiker die sowas verabschieden!
Mal sehen wie lange diese es im Dreck anderer Leute aushalten!

gunpaperclip