Investitionsabzugsbetrag Teil 4

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Video-Tutorial zum Investitionsabzugsbetrag.
Der Investitionsabzugsbetrag ist bei kleinen und mittleren Betrieben ein beliebtes Instrument zur Steuergestaltung. Vielleicht kennen Sie die Regelung noch unter dem Begriff Ansparabschreibung. Manchmal wurde auch von einer Ansparrücklage gesprochen. Die Ansparabschreibung oder Ansparrücklage konnte letzmalig 2006 in Anspruch genommen werden. Die Regelung wurde 2007 neu gefasst und aus der Ansparabschreibung ist der Investitionsabzugsbetrag geworden. Der Investitionsabzugsbetrag ist im § 7g EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt. Danach können Steuerpflichtige für die künfige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens einen Investitionsabzugsbetrags bis zu 40% der voraussichtlichen Anschafftungs- oder Herstellungskosten außerhalb der Bilanz vom Gewinn abziehen.
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