Reverse Charge Verfahren nach § 13b UStG - Abweichender Steuerschuldner!

preview_player
Показать описание
So dreht sich die Steuerschuldnerschaft um, so funktioniert das Reverse Charge Verfahren, eine Erklärung! Das sollten alle Unternehmer, Affiliates, Blogger und YouTuber für die Umsatzsteuer wissen.

#SteuernmitKopf #Umsatzsteuer #ReverseCharge
______________________________________________________

Schau auch vorbei auf (Live dabei und immer aktuell):
______________________________________________________

Empfehlungen (nutzen wir selbst):
______________________________________________________

______________________________________________________

______________________________________________________

Disclaimer: Der Sprecher übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser oder die Steuern mit Kopf UG (haftungsbeschränkt), welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Roland Elias ist Steuerberater und das Video stellt in keiner Art und Weise eine professionelle Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht. Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind immer im Einzelfall zu prüfen und können in diesem Einzelfall von Darstellungen und Informationen im Video abweichen.

**Bei den Links in der Videobeschreibung handelt es sich teilweise um Affiliate-Links, die der Steuern mit Kopf UG (haftungsbeschränkt) helfen diesen Kanal zu finanzieren. Wir gehen damit sehr verantwortungsvoll um und empfehlen nur Dienstleistungen und Produkte, die wir selbst nutzen und die wir uns selbst empfehlen würden.**
Рекомендации по теме
Комментарии
Автор

Ware nicht schlecht, wenn Sie ein paar video Beispiele machen!!!
Und wie es am Ende bei Umsatzsteuervoranmeldung aussieht.

marinam
Автор

Hallo Roland, liegt da bei Dir im Video ab 4:10 Minuten nicht ein Denkfehler vor? Amazon mit Sitz in Luxemburg führt die Umsatzsteuer in Deutschland eben nicht ab. Sie schicken mir über sämtliche Verkaufs-, Service und Versandgebühren eben Nettorechnungen mit 0% Ust. und ich darf dann aufgrund "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – Leistungsempfaenger Steuerschuldner gemaess Art. 44 und 196 der MwSt Richtlinie 2006/112/EG" die 19% an das Finanzamt abführen. Also ich muss sehr wohl etwas machen. Bei Dir klingt es im Video an der besagten Stelle (4:10-04:40) eben genau anders.

dennis
Автор

Steuern mit Kopf erklärt dir wie das Reverse Charge Verfahren funktioniert. Das findet oft bei Amazon, Google oder anderen Anbietern Anwendung. Das ist im Bereich Affiliate oft der Fall, in diesem Video erfährst du die Hintergründe.

SteuernmitKopf
Автор

Super simpel erklärt! Habe es beim ersten durchgucken verstanden. Danke dir🙏🏽

betulkesek
Автор

Welche art von steuern muss der leistende dann noch bezahlen wenn er keine Umsatzsteuer einnimmt ?

hassankhalil
Автор

Vielen Dank für die Infos. Eine Frage ist für mich noch offen. Wo kann ich mich für das Reserve Charge Verfahren registrieren/listen lassen kann? Danke 🙏🏼

ganzheitlichfreisein
Автор

Hallo Roland. Vielen Dank für das verständlich erklärte Thema. Ich würde gerne wissen, wie ich als Einzelunternehmer (mit Regelbesteuerung), eine Rechnung für eine in Anspruch genommene Dienstleistung von einem in Malta ansässigen Unternehmen steuerlich behandle? Auf der Rechnung ist keine Steuer ausgewiesen. Danke und liebe Grüße.

sierran.
Автор

Wenn z. B. der Steuerschuldner im Ausland lebt und für eine deutsche Firma als Freelancer arbeitet und die Einnahmen im Ausland, wo er gemeldet ist, versteuert...wie ist das Procedere?

dieunzahmbare
Автор

Ich bin Kleinunternehmer nach § 19 UStG und erbringe remote Beratungsleistungen an Unternehmer in der EU.
Ich weise keine USt aus, verwende keine USt-ID und gebe auf der Rechnung nur meine normale Steuernummer an.
Nach § 18a Abs. 4 UStG bin ich damit von der Zusammenfassenden Meldung (ZM) ausgenommen – korrekt?
Auch wenn der EU-Kunde Unternehmer ist und ggf. Reverse-Charge anwendet?
Würde mich interessieren, ob das aus Sicht eines StB so sauber ist oder ob ich etwas übersehe. Danke!

oetue
Автор

Sorry, aber es ist doch ein Widerspruch, wenn "der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet, diese aber gleichzeitig als Vorsteuer wieder abziehen kann", dann ergibt das in Summe doch 0, also es muss nichts an das Finanzamt abgeführt werden. Im nächsten Satz heißt es dann aber " dass die Unternehmer untereinander Nettorechnungen schreiben, aber der Leistungsempfänger am Ende die Umsatzsteuer schuldet, einbehalten und abführen Das widersprichst sich

saschavermeerbergen
Автор

Wo trage ich denn die §13 Umsätze (z.B. Amazongebühren) in der Umsatzsteuererklärung ein? In der Anlage UR? Es muss ich ja wieder ein Nullsummenspiel ergeben.

Juri_Anders
Автор

Wie verrechne ich denn dann meine gezahlte Umsatzsteuer für Vorleistungen? An welcher Stelle berücksichtigt das Finanzamt, dass ja Amazon meine USt abgeführt hat. Auf diesen Aspekt wird im Video leider nicht eingegangen

NelloW
Автор

Ich möchte gern mal wissen, wie das bei CZ Rechnungen läuft. Meine Firma hat eine CZ Firma beauftragt, Akquise durchzuführen. Dafür habe ich eine Rechnung bekommen und im Reverse Verfahren gebucht. Also steuer abgeführt und gleichzeitig vorsteuer gezogen. Nun sagt das FA, dass ich die Vorsteuer nicht bekomme, weil die CZ Firma keine in gültige UstID hat. Außerdem wird die Vorsteuer abgelehnt, weil die Akquise zur Erzielung steuerfreier Umsätze zugrunde liegt...

manuelasperling
Автор

Hey Roland, super Video! Vielen Dank für die Erläuterung. Grundsätzlich müsste es ja dann so sein, dass ich als Vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer aufgrund des Reverse-Charge Verfahrens in meiner Umsatzsteuererklärung immer Vorsteuerüberhänge habe, sofern ich nur Umsätze nach §13b erziele? Als ein weiteres interessantes Umsatzsteuer-Thema fände ich den Ablauf einer innergemeinschaftlichen Lieferung sehr Interessant und würde mich über einen Beitrag sehr freuen! Liebe Grüße

kiqa
Автор

wichtige frage, beispiel: ich erhalte 1000€ von facebook/youtube. diese 1000€ fallen NUR unter das reverse-charge-verfahren und nicht unter steuerpflichtige Umsätze (also meine umsätze innerhalb deutschlands). man macht beides getrennt, ist das richtig?

turkischerlifestyle
Автор

Muss ich also am Jahresende als Kleinunternehmer auf alle Rechnungen von Amazon, Facebook etc. nochmal 19% nachzahlen?

danibarca
Автор

Was ist mit den Materialen werden diese mit der Leistung abgerechnet nach 13b?

momofmykids
Автор

Wie ist das denn mit dem Vorsteuererstattung: erfolgt die Umst Belastung im gleichen Atemzug (zb. In dem jeweiligen Monat) mit der Vorsteuererstattung? Dh. Wenn ich zb. Im August das reverse Charge verfahren anwende für eine Ware ihv 1mio €. Muss ich dann im August 190tsd zuerst abführen und erfahre zb im Dezember die Vorsteuer 190tsd zurück oder gleich im August? Wird es direkt verrechnet? Sonst entsteht ja ein Liquiditätsproblem!

Baxtie
Автор

Hi, muss ein Kleinunternehmer der Umsatzsteuer befreit ist nach Paragraph 19 UstG 1 auf einer Rechnung mit Abbruch Arbeiten auch Paragraph 13b UstG auf die Rechnung schreiben ????

m.e.
Автор

Hallo Roland

ich hätte noch eine Frage..wenn ich besipielsweise bei einem Unternehmen aus China für 2000 Euro Elektroware bestellt habe, gilt reverse charge auch für mich ? ich hatte iwo von einer Bagatellgrenze von 5000 Euro gelesen...DANKE

berna-sk
join shbcf.ru