AM 26. MAI IST WAHL - Was die Hamburger Bezirkswahlen mit deinem Alltag zu tun haben.

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"Wer entscheidet eigentlich darüber, dass immer mehr Bänke in Hamburg nicht mehr so, sondern so aussehen?

Der Oberbürgermeister? Die Bürgerschaft?

Falsch!

Der Auftrag kommt zwar aus dem Rathaus, für die konkrete Umsetzung sind allerdings die einzelnen Bezirke zuständig!

Aber der Reihe nach.
Hamburg ist eine von drei Stadtstaaten in Deutschland. Dadurch ergeben sich auf länderpolitischer Ebene einige Besonderheiten.
Hamburg ist in sieben Bezirke eingeteilt:
Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg.
Dort tagen die Bezirksversammlungen.

Doch wofür sind sie gut und wie unterscheiden sie sich von der Bürgerschaft?

Ordnen wir zuerst die Begriffe, die in Hamburg im politischen Kontext immer wieder vorkommen.
Bezirksversammlung, Bürgerschaft, Senat, Bürgermeister.

Das Parlament in Hamburg ist die Bürgerschaft.
Der Oberbürgermeister ist der Präsident des Senats.
Dieser besteht aus 11 Senatorinnen und Senatoren.
Zusammen stellen sie die Hamburger Regierung.

Somit bilden Bürgerschaft, Senat und Bürgermeister Teile der Legislative, also die gesetzgebende Gewalt.
Die Bezirksversammlungen hingegen sind Teil der Exekutive, der ausführenden Gewalt. Sie sind für die Umsetzung der Gesetze in ihren Gebieten von Hamburg zuständig.

Die Bezirksversammlungen kontrollieren die Arbeit der Bezirksämter und sie wählen auch deren Bezirksamtsleitung.
Sie entscheiden wo im Bezirk Geld ausgegeben, wo Baustellen, Spielplätze oder Parkanlagen errichtet werden. Und sie entscheiden eben auch darüber, ob die Bänke der Stadt als Nachtlager dienen können oder nicht.

Die Zusammenstellung der Bezirksversammlungen ist also entscheidend für das Stadtbild deines Bezirks!
Und wie kannst du da nun mitbestimmen?
Bei der Wahl am 26. Mai zählt deine Stimme. Genauer gesagt, es zählen deine 10 Stimmen, denn so viele kannst du abgeben.
5 für die Bezirksliste und 5 für die Wahlkreisliste.
Die Bezirksliste bestimmt die Anzahl der Plätze der Parteien Die Wahlkreisliste bestimmt welche Personen diese Plätze erhalten.

Zur Wahl stehen diese Mal:
SPD, die Grünen Bündnis 90, CDU, LINKE, FDP, AfD, die Piratenpartei und B.I.G.

Und wie sieht es mit der Wahlbeteiligung aus?
2014 lag sie bei 41%. Somit haben fast 60% aller Wahlberechtigten ihre Stimmen verfallen lassen.

Wählen ist nicht nur ein Bürgerrecht, sondern auch eine Bürgerpflicht!
Wenn ihr über die Zukunft Hamburgs mitbestimmen wollt, dann geht am 26. Mai ins Wahlbüro.
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