Berufskrankheiten: Infos zu Anerkennung, Zuständigkeit und Voraussetzungen

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Die gesetzliche Unfallversicherung ist gemäß ihrem Auftrag nicht nur bei Arbeitsunfällen, sondern auch beim Auftreten von Berufskrankheiten zuständig. Das bedeutet, dass seitens der Unfallversicherung eine Reihe von Leistungen zu erbringen sind, wenn festgestellt wurde, dass eine Berufskrankheit vorliegt.

In diesem Video haben wir wichtige Infos für ArbeitnehmerInnen, Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsräte zusammengefasst!

- Welche Voraussetzungen müssen für die Anerkennung als Berufskrankheit vorliegen?
- Was ist die Generalklausel?
- Meldepflicht oder Selbstmeldung, was ist möglich?
- Besserer Versorgungsanspruch durch Meldung bei der AUVA?

Besuchen Sie die Gesunde Arbeit.
Mit Sicherheit topinformiert!

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