Waffen frei ab 18 in Österreich | Das Waffengesetz

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Wir erklären heute das Waffengesetz in Österreich.

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Комментарии
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"Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." Gustav Heinemann, SPD, ehem. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland.

andreaskistler
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Ihr wisst nicht wie sehr ich mir solche Gesetze für Deutschland Wünsche einfach nur ein Traum

Babophonix
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Endlich mal wieder ein neues informatives und interessantes Video
Liebe euch dafür

joelthora
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Moin! Kaum zu glauben, dass es innerhalb der Mitgliedsländer der EU so große Unterschiede beim Thema Waffenrecht gibt. In Deutschland haben wir im Vergleich bestimmt mal wieder den Vogel abgeschossen. Freue mich schon auf die weiteren Videos zu dem Thema. :)

Jan-Paul_Pawlowski
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Solch ein Waffengesetz bräuchten wir in Deutschland auch!

bohvsgr
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War mega nice dabei zu sein ! Supportet das Video Leute damit mehr Menschen geholfen werden kann <3

butters
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Bevor Pumpgun-Ronnie in den 90ern in Österreich einigen Tankwarten ins Gesicht geschossen hat, konnten auch Pumpguns ab 18 um 2500 Schilling gekauft werden.

kampfwuffi
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Auch wenn ich kein Österreicher bin, finde ich es super, dass ihr hier einen groben Überblick verschaffen könntet.
In speziellen Fällen an die Behörden zu verweisen finde ich auch gut.
Super fachlich und ohne unnötigen Ausführungen.
Insgesamt finde ich dieses Video sehr gelungen, an mir habt ihr einen Abonnent und (wenn die Videos gefallen) aktiven Kommentar-Schreiber gewonnen.
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Kernel
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Krass wie locker es bei euch ist im Vergleich zu Deutschland. Interessantes Video, klasse 👍🏻

FleischbieneTV
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Gott sei Dank lebe ich in der Schweiz... unbegrenzt für Waffen/ Munition, Kaliber, Lauf Länge.

fabpoltronieri
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Danke für das Video. Ich wollte schon immer mal wissen, wie das Waffengesetz bei euch in Österreich geregelt ist. Grüße aus Deutschland mit seinen restriktiven Waffengesetzen.

OpenGLever
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Ich jeden tag deine video sehen . Ich lerne Deutsche sprache mit waffen YouTube video sehen . Sehr interessant . In Rusland mit waffe viele problemen.

ИльяАпросов
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Endlich mal wieder ein video von euch 👍
Mfg

manuelhanzel
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Sehr interessant. Hier in der Schweiz gibt es im Grunde auch drei Kategorien:

1. Meldepflichtige Waffen:
Diese sind durch einen gültigen Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate), einen gültigen Ausweis und einen Vertrag zu erwerben.

2. Bewilligungspflichtige Waffen:
Diese müssen bei der kantonalen Waffenbehörde des Wohnkantons mittels einem gültigen Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate), einer Ausweiskopie und dem entsprechenden Antrag bei der Behörde eingereicht werden.

(Eine kleine Notiz am Rande: Solange man hier berechtigt ist Waffen zu besitzen, gibt es keine Obergrenze betr. der Anzahl an Waffen welche man besitzen darf)

Solange der Antragsteller:

1. kein Bürger eines Landes ist, welches auf der Waffenverbotsliste des FEDPOL (Schweizer Bundespolizei) ist
2. mindestens 18 Jahre alt ist
3. nicht unter umfassender Beistandschaft steht
4. keinen Anlass zur Annahme gibt, dass eine Selbstgefährdung oder eine Gefährdung Dritter besteht
5. nicht wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlungen oder wegen wiederholt begangener Verbrechen/Vergehen im Strafregister eingetragen ist

muss ein Waffenerwerbschein von der kantonalen Waffenbehörde bewilligt werden.

3. Verbotene Waffen:

Hier gibt es mittlerweile zwei Kategorien:

3.1) Verbotene Waffen welche mittels ABK (Ausnahmebewilligung klein) erworben werden können. Diese Umfassen Langwaffen welche ohne Funktionsverlust unter 60cm gekürzt werden können und Waffen in welche Ladevorrichtungen mit grosser Kapazität eingeführt- und erworben werden dürfen (Gewehre mehr als 10 Schuss und Pistolen mehr als 20 Schuss). Hier gibt es wiederum nochmals zwei Unterkategorien:

3.1.1) ABK Sportschütze
Diese Bewilligung ermöglicht den Erwerb von Waffen, in welche Ladevorrichtungen mit grosser Kapazität eingeführt werden dürfen und es dürfen für diese Waffen Ladevorrichtungen mit grosser Kapazität erworben werden. Für die ABK Sportschütze muss alle 5 Jahre ein Schiessnachweis erbracht werden. Dazu muss man innert 5 Jahren, an mindestens 5 verschiedenen Tagen mit der Waffe geschossen haben)

3.1.2) ABK Sammler:
Diese Bewilligung ermöglicht den Erwerb von Langwaffen welche ohne Funktionsverlust unter 60cm gekürzt werden können und/oder dass Ladevorrichtungen mit grosser Kapazität eingeführt und dafür erworben werden dürfen. Um von der Behörde als Sammler klein anerkannt zu werden, muss man bei der Behörde ein Sicherheitskonzept mit dem Antrag einreichen. Wenn der Behörde das Sicherheitskonzept genügt, werden diese Bewilligungen erteilt.

3.2) Verbotene Waffen welche mittels ABG (Ausnahmebewilligung gross) erworben werden können. Um eine ABG beantragen zu können, muss man zuerst die individuellen Voraussetzungen der Waffenbehörde des Wohnkantons erfüllen und man muss bei der kantonalen Waffenbehörde des Wohnkantons das ABG-Antragsformular verlangen. Mittels ABG kann "fast" alles, was das Sammlerherz begehrt erworben werden. Das geht von Vollautomaten über Granatwerfer, Laserzielgeräte, Schalldämpfer, etc.

Die Bewilligungspraxis unterscheidet sich allerdings von Kanton zu Kanton massiv. Gewisse Kantone bewilligen beispielsweise prinzipiell keine Granatwerfer oder Laserzielgeräte aber die meisten Kantone sind sehr liberal. Um als "Sammler gross" anerkannt zu werden, muss man die individuellen Anforderungen der kantonalen Behörde des Wohnkantons erfüllen.

Diese beinhalten ein Sicherheitskonzept, dass man eine aktuelle Liste der im Besitz befindlichen Waffen führt und dass man den Verschluss von Automaten separiert von der restlichen Waffe unter Verschluss aufbewahrt.

Zusätzlich können beispielsweise eine Mindestanzahl an bereits bewilligten und im Besitz befindlichen Waffen vorausgesetzt werden. Auch, dass man beispielsweise seit mind. 5 Jahren Waffenbesitzer ist kann eine Voraussetzung sein.

Aber prinzipiell gilt, dass jeder Schweizer Bürger, welcher zum Waffenbesitz berechtigt ist und die festgelegten Voraussetzungen der kantonalen Waffenbehörde erfüllt, Sammler klein oder gross werden kann.

Liebe Grüsse von einem "Sammler gross" aus der Schweiz

mrfunswitch
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Schönes Video, für mich als Deutscher der kürzlich seine Jagdprüfung bestanden hat sehr interessant

Scorpion-esri
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Hallo Jungs, super informatives Video. Unglaublich welche Unterschiede es gibt! Bei uns in Deutschland ist es schon relativ aufwendig eine Schreckschusswaffe zu kaufen geschweige denn mit sich zu führen...

Shelby-npbn
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Tja....das könnte in Deutschland genauso sein - aber unser Staat traut seinem Volk einfach in keinster Weise eine gewisse "Selbstverantwortung" zu !!!
Das geht bei der 125ccm Regelung / Führerschein los und endet hier beim Waffengesetz !

rolexr
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Der Österreicher ist halt der wesentlich bessere Bürger dem man auch traut !

Realist
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Man muss weiß sein😂 das schmunzeln vom Alex dabei ist unbezahlbar

Meindl
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Sehr interessant, freue mich schon auf den Beitrag über die Schweiz 👍

marcaurel