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Strom- und Gaspreise: Energiepreisbremsen treten in Kraft
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Ab dem 1. März 2023 gilt für Haushalte und Firmen die Strom- und die Gaspreisbremse. Die Entlastung soll auch rückwirkend für die Abrechnungsmonate Januar und Februar greifen. Mit den Preisbremsen werden die Energiepreise für einen Basisbedarf gedeckelt, und zwar für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eines Haushalts. Für dieses Kontingent soll Strom höchstens 0,40 Euro pro Kilowattstunde kosten. Erdgas 0,12 Euro pro Kilowattstunde. Und der Preis für Fernwärme wird auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.
Die Versorger müssen die Preisbremsen rückwirkend auch für Januar und Februar berechnen. Für Verbraucher:innen gilt: Energiesparen lohnt sich weiter. Denn der Staat subventioniert nur den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent müssen Kunden:innen den vollen Preis bezahlen, je nach Tarif ihres Energieversorgers.
Die Versorger müssen die Preisbremsen rückwirkend auch für Januar und Februar berechnen. Für Verbraucher:innen gilt: Energiesparen lohnt sich weiter. Denn der Staat subventioniert nur den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent müssen Kunden:innen den vollen Preis bezahlen, je nach Tarif ihres Energieversorgers.