Versteuerung von E-Bikes, Pedelecs, Dienstfahrrädern und Jobrad-Leasing

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Steuerlich bis du als E-Bikefahrer gegenüber dem Dienstautofahrern sogar im Vorteil:
Fährst du ein sog. Pedelec, also ein E-Bike, das mit einem Motor betrieben wird, der max 25 km/h zulässt und du erhältst das Firmen-E-Bike zusätzlich zu deinem vereinbarten Bruttolohn, dann musst du bis zum Jahr 2030 gar keine Steuern auf die Privatnutzung deines E-Bikes zahlen. Welche weiteren Vorteile Dir das Firmenfahrrad bringt, erfährst du in diesem Video.

Manuela Hartmann Steuer & Unternehmensberatung
Meine Mission ist es Unternehmen, Start-ups und Jungunternehmer zu begleiten, um ihren wirtschaftlichen Erfolg anzukurbeln, indem ich sie smart und stresslos mit individueller, passgenauer Steuer- und Unternehmensberatung unterstütze.

100% Digital: Wir arbeiten durchgängig mit unseren Mandanten in digitalen Prozessen. Unsere Mandanten können alle Belege digital übermitteln und über das DATEV Belegarchiv von überall her auf ihre Daten zugreifen – zu jeder Zeit. Das schafft höchste Transparenz und ist überaus komfortabel.

100% Kommunikation: Persönlicher und individueller Kontakt mit unseren Mandanten hat oberste Priorität. Wir kommunizieren mit Ihnen auf allen gewünschten Kanälen. Bei uns haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, aus einem Team, das für Sie mitdenkt, Sie an wichtige Fristen erinnert und Sie auch bei allen steuerlich relevanten Themen proaktiv anspricht.

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Комментарии
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Vielen lieben Dank für dieses tolle Video, perfekt erklärt. Für mich eine perfekte Ergänzung zu den Dateverklärungen für die Lohnabrechnung. Jetzt fühle ich mich gut bei der ersten Abrechnung eine E-Bikes. Super erklärt. Habe Sie direkt abonniert.

blute
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Endlich jemand der auf die Steuerfallen eingeht. Leider wird so oft das Ganze schön gerechnet. Folgendes ist in Kurzform zu beachten (einiges wurde hier auch nicht ausgeführt).
1. Die Leasingrate wird oft auf Basis des UVP berechnet und nicht des tatsächlichen Straßenpreises. Auch der Kaufpreis nach der Leasinglaufzeit bezieht sich idR immer auf den UVP.
2. Durch Gehaltsumwandlung fehlen auch Sozialabgaben (weniger Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung….) das wirkt sich entsprechend aus wenn man nicht über der Beitragsbemessungsgrenze verdient.
3. Der geldwerte Vorteil am Leasingende wie hier richtig angesprochen. Zu versteuern ist die Differenz von 40% des UVPs nach 36 Monaten und des tatsächlichen Rückkaufwertes. Zahlt man bei einem 5000€ Rad also nur 500€ nach 36 Monaten so sind 1500€ als geldwerter Vorteil zu versteuern!
Leasing mit Gehaltsumwandlung lohnt daher fast nie und leider werden genau diese Probleme immer wieder verschwiegen.

daveX
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Können Sie das mit dem Preisvorteil und dem geldwerten Vorteil nach den 3 Jahren Leasing nochmal etwas genauer erklären? Ich hab das nicht richtig verstanden.
Was spare ich denn nun wirklich gegenüber einen Neukauf, wenn ich diese Art von Leasing mit dem E-Bike mache? Lohnt sich das Ende überhaupt mit dem Jobrad?

TausendTode
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Ein wirklich sehr tolles Video. Hat mir sehr geholfen. Könnten Sie evtl näher auf die Schlussrate eingehen, und auf die Steuerfalle nach der Schlussrate?

Liebe Grüße

thomasschwabenland
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Wie sieht es aus, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Leasingrate je zur Hälfte tragen? Also 50 % durch Gehaltsverzicht und 50% nimmt der Arbeitgeber? Ist der arbeitgeberanteil steuerpflichtig und sv_pflichtig? Oder wird dann einfach nur 50% der Leasingrate als Gehaltsverzicht auf der Lohnabrechnung berücksichtigt?

hilliw.
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Hallo kann Mann auch E Scooter Steuer begünstigekommen ?

ibrahimunal
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Das sollte jmd meiner Firma erklären 😂zur mir heißt es nur Nachteil für die Rente 😂😂

Robert-gjeu