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⚠️ Polizisten strafbar? - Tricks der Polizei

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⚠️ Warnung! Viel zu oft wird ohne Rechtsgrundlage einfach pauschal festgenommen.
Immer fragen: „Bin ich festgenommen oder kann ich gehen?" Wenn die Polizei dann immer noch auf die Festnahme besteht, dann unbedingt nach dem Grund der Maßnahme fragen. Gründe wären zum Beispiel Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr.
Die vorläufige Festnahme ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Normalerweise reicht es, wenn der
Beschuldigte seine Personalien feststellen lässt und kann dann gehen.
Die Fesselung ist nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt, zum Beispiel wenn ein Angriff auf die Polizisten, Flucht oder Selbstverletzung zu erwarten ist.
Die Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung ist technisch gesehen keine Festnahme. Die Voraussetzungen für eine (auch präventive)
erkennungsdienstliche Behandlung sind in dieser situation praktisch nie gegeben.
Bei am Körper beschlagnahmten Betäubungsmitteln ist eine erkennungsdienstliche Behandlung niemals für die Durchführung des Strafverfahrens erforderlich. Damit scheidet die Anordnung nach § 81b Alt. 1 StPO aus.
Auch für die präventive erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO sind die Voraussetzungen nicht gegeben. Außerdem ist für diese Anordnung ausschließlich die Kriminalpolizei zuständig. Ausnahme bildet die präventive erkennungsdienstliche Behandlung nach Polizeirecht.
⛔️ Viel zu oft wird völlig ohne Rechtsgrundlage festgenommen. Klassische falsche(!) Ausreden der Polizei:
- Es müssen die Protokolle erstellt werden.
- Es muss eine Vernehmung durchgeführt werden
- Es muss mit der Staatsanwaltschaft/dem Vorgesetzten/Sachbearbeiter Rücksprache gehalten werden
All diese Ausreden sind KEINE Grundlage für eine Festnahme! Festnahme ohne Rechtsgrundlage ist strafbar und sollte unbedingt zur Anzeige gebracht werden.
Konstantin Grubwinkler
Fachanwalt für Strafrecht
Partner in der Kanzlei Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte
#polizei #deutschland #tricks #tipps #deutsch
Immer fragen: „Bin ich festgenommen oder kann ich gehen?" Wenn die Polizei dann immer noch auf die Festnahme besteht, dann unbedingt nach dem Grund der Maßnahme fragen. Gründe wären zum Beispiel Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr.
Die vorläufige Festnahme ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Normalerweise reicht es, wenn der
Beschuldigte seine Personalien feststellen lässt und kann dann gehen.
Die Fesselung ist nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt, zum Beispiel wenn ein Angriff auf die Polizisten, Flucht oder Selbstverletzung zu erwarten ist.
Die Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung ist technisch gesehen keine Festnahme. Die Voraussetzungen für eine (auch präventive)
erkennungsdienstliche Behandlung sind in dieser situation praktisch nie gegeben.
Bei am Körper beschlagnahmten Betäubungsmitteln ist eine erkennungsdienstliche Behandlung niemals für die Durchführung des Strafverfahrens erforderlich. Damit scheidet die Anordnung nach § 81b Alt. 1 StPO aus.
Auch für die präventive erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO sind die Voraussetzungen nicht gegeben. Außerdem ist für diese Anordnung ausschließlich die Kriminalpolizei zuständig. Ausnahme bildet die präventive erkennungsdienstliche Behandlung nach Polizeirecht.
⛔️ Viel zu oft wird völlig ohne Rechtsgrundlage festgenommen. Klassische falsche(!) Ausreden der Polizei:
- Es müssen die Protokolle erstellt werden.
- Es muss eine Vernehmung durchgeführt werden
- Es muss mit der Staatsanwaltschaft/dem Vorgesetzten/Sachbearbeiter Rücksprache gehalten werden
All diese Ausreden sind KEINE Grundlage für eine Festnahme! Festnahme ohne Rechtsgrundlage ist strafbar und sollte unbedingt zur Anzeige gebracht werden.
Konstantin Grubwinkler
Fachanwalt für Strafrecht
Partner in der Kanzlei Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte
#polizei #deutschland #tricks #tipps #deutsch
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